10952/J XXV. GP

Eingelangt am 23.11.2016
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Anfrage

des Abgeordneten Doppler und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien betreffend Mobbing am Arbeitsplatz

Mobbing ist ein Verhalten unter Arbeitnehmern, das darauf abzielt, eine Person zu verletzen, einzuschüchtern, zu entmutigen, auszugrenzen oder aus dem Arbeitsverhältnis zu drängen. Mobbing kann auch von Vorgesetzten ausgehen oder sich gegen solche richten.

Doch nicht jeder Konflikt am Arbeitsplatz ist Mobbing. Damit von Mobbing

gesprochen werden kann, müssen solche Handlungen häufiger, übereinen längeren Zeitraum und systematisch erfolgen sowie eine erhebliche Stärke erreichen. Der Gemobbte ist meist unterlegen und sieht sich außerstande, sich zu wehren oder der Situation zu entkommen.

Eine gesetzliche Definition von Mobbing gibt es in Österreich nicht. Ob Mobbing

vorliegt kann immer nur anhand des konkreten Einzelfalls beurteilt werden. In einigen Fällen kann "Mobbing“ den Tatbestand geschlechtlicher Diskriminierung erfüllen und Grund für einen berechtigten Austritt des gemobbten Mitarbeiters oder aber Anlass

für eine Schadenersatzforderung wegen Diskriminierung bilden.

(Quelle: www.wko.at)

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien folgende

Anfrage

1.    Zu wie vielen Fällen von Mobbing kam es seit Beginn dieser Gesetzgebungsperiode in Ihrem Ressort, bzw. in nachgeordneten

Dienststellen? (aufgegliedert nach Jahren, Dienststellen, Stellung sowie Geschlecht der Opfer und Täter)

2.    Wie oft kam es seit Beginn dieser GP zu Disziplinarverfahren auf Grund von Mobbing?

3.    Welche Konsequenzen ergaben sich daraus für die jeweiligen Täter?

4.    Welche Konsequenzen ergaben sich daraus die jeweiligen Opfer?

5.    Was unternehmen Sie, um Ihre Mitarbeiter hinsichtlich Mobbings zu sensibilisieren?