10965/J XXV. GP

Eingelangt am 23.11.2016
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Hannes Jarolim, Dietmar Keck, Ruth Becher, Jan Krainer, Nurten Yilmaz, Elisabeth Hakel, Petra Bayr, Philip Kucher und Genossinnen & Genossen

an den Bundesminister für Land - und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

betreffend

Die Vorgehensweise des Bundesministeriums betreffend die Attacke eines gewalttätigen Jägers auf eine Tierschützerin nach einer tierquälerischen Gatterjagd

Im burgenländischen Gattendorf wurden im Rahmen einer „Gatterjagd“ rund 1 000 an Menschen gewöhnte Zuchtrebhühner und Zuchtfasane aus einer Massentierhaltung ausgesetzt und dann „heldenhaft“ durch zu allem entschlossene „Jäger“ mittels Schrott abgeschossen oder besser gesagt zerfetzt. Diese Art der „Jagd“ gilt innerhalb der zivilisierten Jägerschaft als im besonderen Ausmaß verachtenswert und das zurecht: Die wehrlosen  Tiere wurden aus Schachteln in der Gegend gesetzt und danach Hunde auf sie gehetzt um sie gemeinsam mit Jagdtreibern durch Geschrei und Stockschläge zum Auffliegen zu  bringen, zumeist 50 auf einmal.

Der Sinn und Zweck dieser eigentümlichen Aktion liegt darin, auf die flüchtenden zahmen Tiere zu schießen, nach Möglichkeit mitten in den Vogelschwarm hinein um sich dadurch bei auch mäßigstem Talent mit dem erfolgreichen Töten vieler Kleintiere brüsten zu können. Der aufmerksame Leser / die aufmerksame Leserin erkennt, dass dieses Verhaltenen in nicht unbeträchtlichem Ausmaß psychische Probleme der sich versammelten Schar offenlegen könnte. Als nichts anderes kann es wohl verstanden werden, wenn man sich an in Todespanik befindlichen verletzten Fasanen und Rebhühner ergötzt und fröhlich deren aussichtslosen Todeskampf mit anstürmenden Hunden beobachtet. Nicht selten wird diese Art der „Jagd" durch in ihrer Beweglichkeit infolge körperlicher Masse bewegungseingeschränkte Personen bevorzugt. Dies ändert natürlich nichts an der Verwerflichkeit dieses an Dekadenz und moralischer Armseligkeit nur schwer zu überbietenden grausamen Verhaltens, das in einer zivilisierten Welt keinen Platz haben  sollte.

Zum Zeitpunkt des Geschehens waren dankenswerter Weise zahlreiche TierschützerInnen am Ort des Unwesens anwesend und haben von der Straße aus das sich als krankhaft darstellende Treiben dokumentiert. Da die Österreicherinnen und Österreicher offenbar aus mehrerlei Gründen nichts von den merkwürdigen Aktivitäten der „Jagdgesellschaft“   bemerken sollte, versuchten deren Mitglieder, jegliches Beweismaterial über ihr Treiben zu verhindern. Ein Mann attackierte in diesem Sinne zuerst zwei filmende Tierschützer, um   dann als Zeichen besonderen Mutes einer Frau mit voller Kraft und Aggression mehrmals auf den Kopf zu  schlagen.  Dass  der  gewaltbereite  „Jäger“  dankenswerter  Weise  auf  frischer  Tat ertappt wurden, passte diesem offenbar nicht und beging er daher als Reaktion eine Straftat, indem er der Aktivistin und Augenzeugin mit der Faust ins Gesicht schlug. Seine Straftat ist in folgendem Video klar und deutlich dokumentiert: https://www.youtube.com/watch?v=u0KRjg_jQao

Die Tierschützerin erlitt schwere, schmerzvolle Verletzungen und musste sofort im Unfallkrankenhaus behandelt werden. Obwohl die Polizei die Identität des Täters aufnahm, hielt das ein anderes Mitglied der Jagdgesellschaft nicht davon ab, vor laufenden Kameras auch noch eine Morddrohung gegen den Obmann des Aufklärungsteams auszusprechen.   Die hohe Gewaltbereitschaft und das große Aggressionspotenzial der „Jäger“ wurden damit nachhaltig bewiesen.

Der gewalttätige Jäger wurde entsprechend der herrschenden Gesetzeslage wegen Körperverletzung angezeigt. Die vorsätzlich begangene Straftat ist ein ebensolcher Ausdruck barbarischen Verhaltens wie die Art von „Jagd“ im Gatter als solche. Zu Recht verlangen daher VertreterInnen der waidmännischen Jägerschaft ein Einhalten dieses primitiven Treibens.

Die gegenständliche Aktion ist aber nicht die erste Straftat eines „Jägers“ an TierschützerInnen. In diesem Sinne ist das Unterlassen von Maßnahmen seitens des Bundesministeriums und innerhalb solcher „Jagdgesellschaften“ äußerst bedauerlich aber auch bedenklich und wird als Akzeptieren des grausamen Verhaltens aufgefasst:

Ein Verbot der gezielten Jagd auf Zuchttiere und der Jagd innerhalb von eingezäunten Gebieten ist längst überfällig. Ein hilfloses Tier, das gejagt wird, muss zumindest die Möglichkeit haben, zu fliehen. Alles andere ist Tierquälerei. In einem weiteren Video ist dokumentiert, was für Qualen und unfassbarer Angst diese Tiere in einem eingezäunten Bereich ausgesetzt sind. Hier ist ein Reh zu sehen, welches vergeblich versucht vor den Jagdhunden zu flüchten und solange aus Angst gegen den Gatterzaun springt, bis es sich  das Gesicht blutig geschnitten hat. Link: https://www.youtube.com/watch?v=YYPfn6cYzUQ

Ein derartig brutaler Eingriff in das Leben wehrloser Lebewesen ist strengstens zu unterbinden, und ist auch mit unseren humanistischen Werten nicht vereinbar. Hier geht es um die vorsätzliche Tötung von Lebewesen aus Vergnügen am Töten, um Lebewesen,   deren überflüssige Züchtung und Haltung den bloßen Zweck der Befriedigung durch Töten verfolgt. Die meisten der zerschossenen Körper der Kleintiere werden im Anschluss an das Treiben müllmäßig entsorgt, ein weiterer Aspekt krankhafter Neigung, welche einer aufgeklärten, friedliebenden und zivilisierten Gesellschaft nicht würdig ist.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Land - und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft folgende

Anfrage:

1.    Der Tatbestand der vorsätzlichen Körperverletzung stellt eine schwerwiegende Straftat dar. Neben strafrechtlichen Sanktionen wäre zumindest eine Entziehung der Jagdberechtigung angebracht. Gedenkt das Bundesministerium dem Jäger diese Berechtigung zu entziehen und wenn nein, warum nicht?

2.     Welche Maßnahmen wollen Sie präventiv setzen, um die Gewaltbereitschaft so mancher „Jäger“ einzudämmen?

3.     Finden Sie die Gatterjagd wünschenswert und vertretbar und wenn ja, warum? Wenn nein, welche Schritte werden sie setzen um diesen unwürdigen Treiben ein Ende zu setzen?

4.     Hat das Bundesministerium in Erwägung gezogen eine Ethikkommission mit psychologischer Ausrichtung zur Untersuchung dieser speziellen Jagdmethode zu betrauen?

5.     Es besteht in Fachkreisen der Verdacht, dass die durch Gatterjagd im oben dargestellten Sinn eintretende moralische Verwerfung in der Persönlichkeitsstruktur durch gesteigerte Freude am reinen Töten von Lebewesen die betroffenen Personen auch gegenüber   ihrem menschlichen Umfeld als zunehmende Gefährdung erscheinen lassen. Dies etwa durch das Ausleben aggressiver Fahrweisen in zu Selbstdarstellungszwecken angeschafften Fahrzeugen. Wie stehen sie diesen Überlegungen gegenüber?

6.     Beabsichtigen sie die vielen über die oben dargestellten Praktiken besorgten Jagdverbände und Jäger durch ein entschlossenes Auftreten gegen Gatterjagd und Jagd von Zuchttieren zu unterstützen und wenn nein, warum nicht bzw. wenn ja, wodurch?