10967/J XXV. GP

Eingelangt am 24.11.2016
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ANFRAGE

des Abgeordneten Stefan

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Inneres

betreffend „wahlkartenantrag.at“

 

 

 

Meldungen der Tageszeitung „Salzburger Nachrichten“ und des Online Mediums „nzz.at“ zu Folge, gab es erneut gravierende Missstände im Zuge der bevorstehenden Stichwahl der Bundespräsidentschaftswahl 2016. Demnach soll zwischenzeitlich die Möglichkeit bestanden haben, mit Hilfe einer Suchfunktion auf „wahlkartenantrag.at“, durch das Eingeben von Namen, Geburtsdatum und Heimatgemeinde sowie einer gefälschten Passnummer, an die jeweilige Wohnadresse zu gelangen. Außerdem wurde dadurch der Einblick auf potentielle Wahlkartenanträge möglich. Man konnte also durch diese Vorgehensweise ausfindig machen, ob die jeweilige Person einen Wahlkartenantrag gestellt hat oder nicht.

 

 

Laut weiteren Meldungen war die Website auf Drängen des für Wahlen zuständige Innenministeriums einige Zeit nicht aufrufbar. Mittlerweile ist „wahlkartenantrag.at“ erneut online, jedoch diesmal ohne die schadhafte Suchfunktion.

 

 

 

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Inneres folgende


Anfrage

 

 

1.    Auf welche Art und Weise konnte die Firma Comm-Unity EDV GmbH auf persönliche Daten der Wahlkartenantragsteller zugreifen, um jene Daten zu überprüfen, die auf deren Homepage „wahlkartenantrag.at“ zur Beantragung einer Wahlkarte, angegeben wurden?

2.    Auf welche Art und Weise wurde von der Firma Comm-Unity EDV GmbH die Richtigkeit der angegebenen Daten eines potentiellen Wahlkartenantragstellers auf der Homepage „wahlkartenantrag.at“ überprüft?

3.    Wie viele Gemeinden hatten bzw. haben Verträge mit der Firma Comm-Unity EDV GmbH, die in Folge die Beantragungen von Wahlkarten mittels „wahlkartenantrag.at“ für die betroffenen Gemeinden entgegengenommen und bearbeitet hat?

4.    Wie viele Wahlkarten wurden direkt über die Homepage „wahlkartenantrag.at“ der Firma Comm-Unity EDV GmbH beantragt?

5.    Wie viele Wahlkarten wurden während des Datenlecks direkt über die Homepage „wahlkartenantrag.at“ der Firma Comm-Unity EDV GmbH beantragt?

6.    In wie vielen bzw. in welchen Gemeinden bestand aufgrund der fehlerhaften Suchfunktion auf der Homepage „wahlkartenantrag.at“ der Firma Comm-Unity EDV GmbH die Möglichkeit, für fremde Personen eine Wahlkarte zu beantragen?

7.    Wurden durch jene schadhafte Suchfunktion auf der Homepage „wahlkartenantrag.at“ der Firma Comm-Unity EDV GmbH fehlerhaft beantragte Wahlkarten versendet?

8.    Auf wie viele Personen und deren persönlichen Daten (Wohnadresse und ob ein Wahlkartenantrag gestellt wurde oder nicht) konnte aufgrund des Datenlecks auf der Homepage „wahlkartenantrag.at“ der Firma Comm-Unity EDV GmbH eingesehen werden.