10968/J XXV. GP

Eingelangt am 24.11.2016
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Inneres

betreffend linksextremistische ÖH-Unterstützung unter Beobachtung des Verfassungsschutzes

 

 

Wie aus einem Flugblatt hervorgeht, hat die Österreichische Hochschülerschaft (ÖH) vom 18. bis 20. November 2016 an der Universität Wien einen Kongress veranstaltet, beim dem ua ein Vertreter der linksextremistischen Berliner Vereinigung „Rote Hilfe e.V.“ als Redner teilnahm (s. Anhang S.4).

 

Diese Vereinigung wird ua im Verfassungsschutzbericht des Bundesministerium des Innern der Bundesrepublik Deutschland für 2015 wie folgt charakterisiert:

 

„‚Staatliche Repression‘ dient nach linksextremistischer Argumentation der Unterdrückung revolutionärer Prozesse und der Herrschaftssicherung im Allgemeinen. Militante Agitation richtet sich deshalb in erster Linie gegen Polizeikräfte, die als Repräsentanten des ‚Repressionsapparates‘ angesehen werden, und eine vermeintlich politisch instrumentalisierte ‚Klassenjustiz‘.

Eine der bedeutendsten Organisationen im Themenfeld ‚Antirepression‘ ist die ‚Rote Hilfe e.V.‘, die sich selbst als ‚parteiunabhängige, strömungsübergreifende linke Schutz- und Solidaritätsorganisation‘ versteht und Personen aus dem linksextremistischen Spektrum unterstützt, die von ‚staatlicher Repression bedroht‘ sind, darunter auch Straf- und Gewalttäter. Finanzielle Unterstützung erhalten dabei jedoch nur diejenigen, die sich jeglicher Zusammenarbeit mit Polizei und Justiz verweigern.

Angriffe auf Polizisten im Einsatz und Polizeireviere werden in der gewaltorientierten Szene überwiegend akzeptiert und begrüßt (‚Kriminell ist das System und nicht der Widerstand!‘). Die Täter nehmen bei solchen Attacken mittlerweile auch schwere und sogar lebensbedrohliche Verletzungen in Kauf.“
(S. 100; s. Anhang S.6)

 

Am andern Ort führ das Bundesinnenministerium weiter aus:

 

„Die ‚Rote Hilfe e.V. (RH) […] leistet Straf- und Gewalttätern aus dem linksextremistischen Spektrum politische und finanzielle Unterstützung, beispielsweise bei anfallenden Anwalts- und Prozesskosten sowie bei Geldstrafen und Geldbußen. Ferner versucht die RH durch meinungsbildende Öffentlichkeitsarbeit (Publikationen, Vorträge, Demonstrationen), die Sicherheits- und Justizbehörden sowie die rechtsstaatliche Demokratie zu diskreditieren. Dazu organisiert sie unter anderem Informations- und Diskussionsveranstaltungen zu Themenfeldern wie ‚staatliche Repression‘ und fordert dazu auf, grundsätzlich die Zusammenarbeit mit Sicherheits- und  Strafverfolgungsbehörden hinsichtlich der Aufklärung von Straftaten zu verweigern.“ (S.137; s. Anhang S.7)

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Inneres die folgende

 

 

Anfrage

 

 

1.    Ist das BMI in Kenntnis über die Präsenz derart staatszersetzender Vereinigungen wie der „Roten Hilfe e.V.“ in Österreich?

2.    Falls ja, seit wann?

3.    Falls nein, warum nicht?

4.    Ist das BMI in Kenntnis über die Einladung der Österreichischen Hochschülerschaft (ÖH) an eine derart staatszersetzende Vereinigung wie die „Roten Hilfe e.V.“?

5.    Falls ja, seit wann?

6.    Falls nein, warum nicht?

7.    Ist das BMI in Kenntnis über weitere Kontakte der Österreichischen Hochschülerschaft (ÖH) zu derartig staatszersetzenden, linksextremistischen Vereinigungen wie die „Roten Hilfe e.V.“?

8.    Falls ja, welche?

9.    Falls nein, warum nicht?

10. Ist das BMI in Kenntnis über weitere Einladungen der Österreichischen Hochschülerschaft (ÖH) zu derartig staatszersetzenden, linksextremistischen Vereinigungen wie der „Roten Hilfe e.V.“?

11. Falls ja, welche?

12. Falls nein, warum nicht?

13. Steht die ÖH-Exekutive bzw. Teile davon unter Beobachtung des Verfassungsschutzes?

14. Falls ja, wer?

15. Falls nein, warum nicht?

16. Werden Aktivitäten der ÖH seitens des Verfassungsschutzes beobachtet?

17. Falls ja, welche?

18. Falls nein, warum nicht?

19. Besteht ein Austausch des BMI mit dem Bundesinnenministerium der Bundesrepublik Deutschland hinsichtlich der Einladung der ÖH einer derart staatszersetzenden Vereinigung wie der „Roten Hilfe e.V.“, die im Kapitel „Linksextremismus“ des Verfassungsschutzberichts der Bundesrepublik Deutschland explizit genannt ist?

20. Falls ja, in welcher Form?

21. Falls nein, warum nicht?

22. Besteht ein Austausch des BMI mit dem Bundesinnenministerium der Bundesrepublik Deutschland hinsichtlich der Einladung der ÖH anderer, ähnlich staatszersetzender Vereinigungen wie der „Roten Hilfe e.V.“, die im Kapitel „Linksextremismus“ des Verfassungsschutzberichts der Bundesrepublik Deutschland explizit genannt ist?

23. Falls ja, welcher?

24. Falls nein, warum nicht?

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anhang: