10978/J XXV. GP
Eingelangt am 24.11.2016
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ANFRAGE
des Abgeordneten Peter Wurm
und weiterer Abgeordneter
an die Bundesministerin für Bildung
betreffend Islamische Lehrerin verweigert Handschlag
Die "Tiroler Tageszeitung" setzte am 19.11.2016 folgende Pressemitteilung ab:
Empfehlung für Händeschütteln
Eine islamische Religionslehrerin in Reutte hat dem Direktor der Neuen Mittelschule Königsweg in Reutte am ersten Arbeitstag den Handschlag verweigert und sich auf religiöse Gründe berufen (die TT berichtete). Der brüskierte Direktor Hanspeter Wagner meldete den Vorfall der vorgesetzten Behörde weiter. Der Landesschulrat erwartet von der Lehrerin nun, dass sie "sich an die Gegebenheiten halten soll, die in Österreich üblich sind", wie er schriftlich mitteilte.
Direkt zuständig für islamischen Religionsunterricht in allen Schultypen Tirols ist Fachinspektor Samir Redzepovich. Auch die Reuttener Lehrerin untersteht ihm. Redzepovich erklärt die Voraussetzungen, um überhaupt Religion unterrichten zu können: "Ein abgeschlossenes Studium in Religionspädagogik oder islamischer Theologie sowie sehr gute Deutschkenntnisse auf dem Niveau von C1. Bei Deutsch wurden die Vorgaben in den letzten Jahren erheblich verschärft." C1 bedeutet, dass sich jemand spontan und fließend ausdrücken kann, auch zu komplexen Sachverhalten.
Der Arbeitgeber, der die Lehrerinnen und Lehrer bestellt und aussucht, ist die Islamische Glaubensgemeinschaft in Österreich (IGGiÖ). Redzepovich ist deren vom obersten Rat bestellter Inspektor in Tirol. Das monatliche Gehalt erhalten die derzeit 39 islamischen Religionspädagogen Tirols je nach Schultyp vom Bund oder Land bezahlt.
Im April haben sich die islamischen Inspektoren Österreichs zu einer Klausur in Innsbruck getroffen, dort das Thema Handschlag behandelt und eine klare Empfehlung abgegeben: "Händeschütteln stellt in Europa eine zentrale Höflichkeitsgeste dar. Wer dies verweigert, riskiert grobe Missverständnisse in der Kommunikation. Aus religiöser Sicht bestehen Begründungen, das Händeschütteln angeraten erscheinen zu lassen", heißt es im Entschluss. (…)
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Bildung folgende
ANFRAGE