10982/J XXV. GP

Eingelangt am 24.11.2016
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ANFRAGE

des Abgeordneten Mag. Roman Haider

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend die Einrichtung eines Korrekturkontos

 

 

 

Um die Überschreitung des durch die Schuldenbremse eingeführten maximalen strukturellen Defizites des Bundes von 0,35% darzustellen, wird im Budgetbericht 2017 die Einrichtung eines Korrekturkontos erwähnt:

 

 

"Im Jahr 2011 hat das österreichische Parlament eine Schuldenbremse beschlossen, mit dem Ziel, strukturelle Defizite zu verhindern und Schulden zu begrenzen. Diese trifft auf das Budgetjahr 2017 erstmals zu. Die Schuldenbremse besagt, dass das strukturelle Defizit des Bundes nur 0,35% betragen darf. Auf Grund der außerordentlichen budgetären Notwendigkeiten (insbesondere im Zusammenhang mit Aufnahme und Integration von Flüchtlingen sowie zur Stärkung der inneren und äußeren Sicherheit) kann dieser Wert 2017 nicht eingehalten werden. Die Differenz ist auf ein Korrekturkonto zu buchen. Um sicherzustellen, dass der Haushalt langfristig ausgeglichen wird, schreiben das BHG 2013 und der innerösterreichische Stabilitätspakt vor, Maßnahmen zu setzen, diese Differenz mittelfristig wieder zurückzuführen. Dies gelingt durch niedrigere Kosten in der Migration, einem strikten Budgetvollzug, die Nutzung der haushaltsrechtlichen Möglichkeiten und die Bindungen im Budget 2017. Der Bundesfinanzrahmen für die Jahre 2018 bis 2021, der im April 2017 dem Nationalrat zugeleitet wird, wird darauf ausgerichtet sein."

 

 

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Finanzen nachstehende

 


Anfrage

 

1.     Welche konkreten Ursachen haben die Überschreitungen des Maximalwertes von 0,35% des strukturellen Defizites?

2.     Zu welchem Datum wurde das Korrekturkonto eingerichtet?

3.     Wie hoch wird der Stand dieses Korrekturkontos sein?

4.     Wie hoch ist der maximale betrag, mit dem das Korrekturkonto belastet werden darf?

5.     Um wieviel Prozent erhöht die Einrichtung dieses Korrekturkontos den Staatsschuldenstand?

6.     Welche konkreten Maßnahmen werden sie setzen, um den auf das Korrekturkonto gebuchten Schuldenstand abzubauen? (Bitte um detaillierte Darstellung)

7.     Bis wann soll der auf das Korrekturkonto gebuchte Schuldenstand vollständig abgebaut werden?

8.     Werden, um den auf das Korrekturkonto gebuchten Schuldenstand abzubauen, Einsparungen in anderen Bereichen getroffen?

9.     Wenn ja, welche? (Bitte um detaillierte Darstellung)

10.  Wenn, nein, wie wollen sie den auf das Korrekturkonto gebuchten Schuldenstand sonst abbauen?