11007/J XXV. GP

Eingelangt am 24.11.2016
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Petra Bayr, Genossinnen und Genossen

an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres betreffend die jährliche Wirkungsstudie der im Auftrag der Austrian Development Agency.

Die Austrian Development Agency (ADA) wurde 2003 zur Durchführung der österreichischen Entwicklungszusammenarbeit unter Aufsicht Ihres Ressorts mit folgender Rechtslage gegründet:

2. Abschnitt - Österreichische Gesellschaft für Entwicklungszusammenarbeit mit beschränkter

Haftung - (Austrian Development Agency, ADA) Errichtung der ADA [1]

§ 6. (1) Es wird die Österreichische Gesellschaft für Entwicklungszusammenarbeit mit beschränkter Haftung mit dem Firmenwortlaut Austrian Development Agency, im Folgenden kurz ADA, errichtet.

(...)

(4) Alleiniger Gründer und Eigentümer der ADA ist der Bund, der für die Zwecke dieses Abschnitts, einschließlich der Ausübung der Gesellschafterrechte und der Verwaltung der Anteilsrechte, vom Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten vertreten wird. Die Veräußerung von Geschäftsanteilen ist nicht zulässig.

(...)

§14 (1) Der Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten kann der Geschäftsführung und im Wege der Geschäftsführung auch den Leitern/Leiterinnen der Koordinationsbüros allgemeine Weisungen oder Weisungen im Einzelfall erteilen.

(2) Der Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten kann Bestellungen gemäß § 11 und § 13 Abs. 2 aus wichtigen Gründen widerrufen, insbesondere dann, wenn eine Weisung gemäß Abs. 1 nicht befolgt wird.

Das Unternehmenskonzept muss vom Aufsichtsrat genehmigt werden. Den Vorsitz des Aufsichtsrates führt ein vom BMEIA ernanntes Mitglied. §12 (3) schreibt fest, dass die Mitglieder des Aufsichtsrates, dem jeweils bestellenden Bundesminister zu umfassender Auskunftserteilung verpflichtet sind.

Im aktuellen Unternehmenskonzept[2] der Austrian Development Agency (ADA) ist festgehalten, dass jährlich eine Wirkungsstudie durchgeführt wird. Deren Ergebnisse sollten Eingang in die Projekt- und Programmsteuerung finden.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres folgende

Anfrage:

1)    Wie viele Wirkungsstudien und zu welchen Themen wurden bereits im Auftrag der ADA erstellt?

2)    Sind die Studien öffentlich zugänglich?

a)     Wenn ja, wo sind sie zu finden?

b)     Wenn nein, warum nicht?

3)    Gab es öffentliche Ausschreibungen für die Studien?

a)     Wenn ja, wer erhielt jeweils den Zuschlag und warum

b)     Wenn nein, warum nicht und nach welchen Kriterien wurde dann vergeben?

4)    Nach welchen Kriterien findet die inhaltliche Ausrichtung der jeweiligen Studie statt?

5)    Welches sind die wichtigsten drei Schlüsse, die aus den jeweiligen Studien gezogen wurden?

6)    Wie haben die Ergebnisse der jeweiligen Studien Eingang in die Projekt- und Programmsteuerung gefunden?

7)    Wie werden die Ergebnisse der bisher erstellten Wirkungsstudien in die Formulierung des nächsten Dreijahresprogrammes einfließen?

8)    Wie sehen die terminlichen und inhaltlichen Pläne für die nächste(n) Wirkungsstudie(n) aus?

9)    Ist vorgesehen, Wirkungsstudien zu entwicklungspolitischen Aktivitäten anderer österreichischer öffentlicher Akteure als der ADA durchzuführen?

a)     Wenn ja, zu welchen?

b)    Wenn nein, warum nicht?

10) Die österreichische Entwicklungszusammenarbeit verfolgt den Anspruch der Gesamtstaatlichkeit. In welchem Gremium werden Schlussfolgerungen von Wirkungsstudien auf die Programme der österreichischen Entwicklungszusammenarbeit gezogen und entsprechende inhaltliche Entscheidungen getroffen?



[1]https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20001847

[2]http://www.entwicklung.at/fileadmin/user_upload/Dokumente/Publikationen/Unternehmenskonzept/ADA_UK_2014.pdf letzter Zugriff am 22.11.2016