11013/J XXV. GP

Eingelangt am 24.11.2016
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Anfrage

 

der Abgeordneten Dr. Susanne Winter,

Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Familie und Jugend

 

 

betreffend Beschneidung von Mädchen

 

 

Weltweit sind ungefähr 200 Millionen Frauen und Mädchen an ihren Genitalien beschnitten. Diese Praktik wird in 29 afrikanischen Ländern sowie in einigen Staaten in Südostasien und im Nahen Osten durchgeführt. Die Länder sind Ägypten, Äthiopien, Benin, Burkina Faso, Dschibuti, Elfenbeinküste, Eritrea, Gambia, Ghana, Guinea, Guinea Bissau, Kamerun, Kenia, Demokratische Republik Kongo, Liberia, Mali, Mauretanien, Niger, Nigeria, Senegal, Sierra Leone, Somalia, Sudan, Südsudan,

Tansania, Togo, Tschad, Uganda, Zentralafrikanische Republik, Indien, Indonesien, Malaysia, Pakistan, Sri Lanka, Thailand, Irak, Iran, Jemen, Oman, Saudi Arabien, Vereinigte Arabische Emirate und die russische Teilrepublik Dagestan. Es gibt Länder in denen das Vorkommen sehr hoch ist und bei über 90 % liegt. Diese Länder sind Guinea ( 99%), Dschibuti ( 98%), Somalia ( 98%), Ägypten (97%), Mali (92%)

In Deutschland leben nach Schätzung über 35.000 betroffene Frauen und Mädchen . In Deutschland sind ungefähr 6000 Mädchen von einer Genitalbeschneidung bedroht. Oft werden diese Eingriffe in den Sommerferien im Herkunftsland durchgeführt.

Durch die starke Immigration ist nun verstärkt auch Österreich mit diesem Problem konfrontiert.

In den betroffenen Ländern ist es den Eltern, die ihre Mädchen beschneiden lassen oft nicht bewusst, dass sie eine strafbare Handlung begehen.

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Familie und Jugend folgende

Anfrage

1)  gibt es aktuelle Zahlen wie viele Mädchen in Österreich beschnitten sind?

2)  gibt es aktuelle Zahlen wie viele Mädchen in Österreich gefährdet sind?

3)  gibt es Aufklärungsprogramme für die Eltern über die rechtlichen und gesundheitlichen Konsequenzen einer Beschneidung?

4)  gibt es regelmäßige Untersuchungen der gefährdeten Mädchen?

5)  Gibt es aktuelle Zahlen wie viele Verurteilungen es zu diesem Tatbestand gibt.