11014/J XXV. GP

Eingelangt am 24.11.2016
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

der Abgeordneten Dr. Susanne Winter,

Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Justiz

betreffend Zwangsheirat

Zwangsheirat bedeutet Gewalt.

Wer unter Zwang heiratet, der sucht sich seinen Partner nicht selbst aus. Stattdessen bestimmt die Familie, wer wen heiratet. Die Betroffenen sind in den meisten Fällen minderjährig. Sie müssen gegen ihren Willen einen unbekannten Menschen heiraten.

Dem psychischen Druck folgt oft physische Gewalt: Nach der Heirat wird die Ehe vollzogen, auch dann, wenn einer der beiden Ehepartner nicht einverstanden ist.

Zwangsheirat verstößt gegen ein Grundrecht:

Eine Ehe darf nur bei freier und uneingeschränkter Willenseinigung der künftigen Ehegatten geschlossen werden.

(Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, Artikel 16, Absatz 2)

Zwangsheirat findet nicht nur in fernen Ländern statt; es passiert auch hier, mitten in Österreich. Zwangsheirat hat mit Traditionen zu tun, nichts mit Religion.

Minderjährige mit österreichischer Staatsbürgerschaft, die bereits in zweiter oder dritter Generation hier leben sind davon betroffen. Meist sind es Mädchen. Unter dem Druck ihrer Eltern werden sie in deren Heimatland verheiratet.

Danach ist ihr Leben nicht mehr so wie früher: Sie müssen ihre Schule verlassen, ihre Lehre abbrechen. Ihre eigenen Bedürfnisse sind nun zweitrangig. Sie haben für ihren Partner und die neue Familie da zu sein.

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Justiz

Anfrage

1)  sind Ehe von minderjährigen Asylwerber/innen in Österreich gültig?

2)   wenn nein, welchen Rechtsstatus, ehelich oder unehelich, haben etwaige Kinder, welche als Asylwerber in Österreich ankommen ?

3)  sind Ehen von minderjährigen, österreichischen Staatsbürger/innen , welche im Ausland geschlossen wurden, in Österreich rechtsgütig ?

4)   wenn nein, werden solche Eheschließungen in Österreich geahndet?

5)  wenn ja, wie viele Fälle wurden 2014 verfolgt?

6)  wenn ja wie viele Fälle wurden 2015 verfolgt?

7)  wenn nein, welchen Rechtsstatus ehelich oder unehelich haben etwaige Kinder, die diesen Beziehungen entstammen?