11018/J XXV. GP

Eingelangt am 24.11.2016
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

des Abgeordneten Doppler

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Attacke auf Polizeibeamtin in Salzburg

www.salzburg.orf.at berichtete am 13.11.2016:

„20-Jähriger schlug Polizistin nieder

Auf der Flucht hat in der Nacht auf Sonntag ein 20-Jähriger im Flachgau eine Polizistin niedergeschlagen und verletzt. Der Mann wollte nach einer Schlägerei vor der Exekutive flüchten.

In Wals-Himmelreich wurde die Polizei Sonntagnacht zu einer Rauferei gerufen.

Beim Eintreffen der alarmierten Streifen flüchteten mehrere Personen, darunter der 20-Jährige aus der Stadt Salzburg. Eine Beamtin rannte dem Mann nach. Sie versuchte ihn zu fassen. Er machte eine Abwehrbewegung und traf die Frau im Gesicht. Die Polizistin stürzte und verletzt sich am Hinterkopf und am rechten Bein. Ein Kollege der verletzten Beamtin konnte den jungen Mann einholen und mit Hilfe eines Passanten anhalten. Er wurde wegen Verdachts der schweren Körperverletzung und des Widerstandes gegen die Staatsgewalt festgenommen. Der 20-Jährige zeigte sich zum Tatvorwurf geständig.

Mittäter wollte Freund von Polizei abholen

Rund eine Stunde später kamen eine Zeugin sowie ein 23-Jähriger zur Polizeiinspektion. Der junge Mann gab an, dass er seinen festgenommenen Freund abholen möchte. Aufgrund der detaillierten Täterbeschreibung zweier Opfer konnte der 23-Jährige ebenfalls als Angreifer identifiziert werden. Er verweigerte aber die Aussage. Beide Beschuldigten werden nach Abschluss der Ermittlungen bei der Staatsanwaltschaft angezeigt.“

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Inneres folgende

Anfrage

1.    Welche Verletzungen erlitt die attackierte Beamtin?

2.    Welcher Herkunft ist besagter „20-Jährige aus der Stadt Salzburg“?

3.    Welcher Herkunft ist besagter „23-Jöhrige ebenfalls als Angreifer identifizierte“?

4.    Wie ist der derzeitige Stand der Ermittlungen?