11026/J XXV. GP

Eingelangt am 24.11.2016
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Anfrage

des Abgeordneten Doppler                                                                 

und weiterer Abgeordneter

an den Bundeskanzler

betreffend Burn-out

Mit Burnout-Syndrom oder Burn-out (engl. burn out ,ausbrennen‘) wird ein Zustand bezeichnet, der von psychischer und physischer Erschöpfung gekennzeichnet ist. In medizinischen Lexika ist beschrieben, dass Burnout mit emotionaler Erschöpfung und dem Gefühl von Überforderung, reduzierter Leistungszufriedenheit und evtl. Depersonalisation infolge Diskrepanz zwischen Erwartung und Realität einhergehe, und dass Burnout der Endzustand eines Prozesses von idealistischer Begeisterung über Desillusionierung, Frustration und Apathie sei.[1] Diese Beschreibung folgt dem heute gängigsten Konzept von Burnout nach Christina Maslach.[2] Das Burnout- Syndrom gilt nicht als Krankheit im Sinne des ICD-10, sondern ist eine Zusatzdiagnose, die Probleme mit Bezug auf Schwierigkeiten bei der Lebensbewältigung bezeichnet. Auch im aktuellen Klassifikationssystem der American Psychiatric Association, dem diagnostischen und statistischen Handbuch psychischer Störungen (DSM-5), wird Burnout nicht als eigenständige Diagnose aufgeführt.[3] Als Ursache für das Burnout-Syndrom wird häufig auf Stress rekurriert. (Quelle: de.wikipedia.org)

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundeskanzler folgende

Anfrage

 

 

 

1.   Bei wie vielen Personen, welche in Ihrem Verantwortungsbereich beschäftigt sind/waren, wurde ein Burnout-Syndrom diagnostiziert? (aufgegliedert auf Jahre seit 1.1.2015, Geschlecht sowie Alter der Betroffenen)

2.   Wie viele Krankenstandstage fielen seit 1.1.2015 auf Grund eines Burnout- Syndroms an?

3.   Was unternehmen Sie, um streßbedingtes Burn-out von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen zu verhindern.