11041/J XXV. GP
Eingelangt am 01.12.2016
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ANFRAGE
des Abgeordneten Jannach
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
betreffend Gentechnikfreiheit des AMA Gütesiegels
Auf der Homepage der AMA ist zum AMA-Gütesiegel unter http://amainfo.at/ama-themen/ (unter anderem) wie folgt zu lesen:
„Wo immer Sie dieses Zeichen sehen, können Sie sicher sein: Hier handelt es sich um ein hochwertiges, streng kontrolliertes Produkt, dessen Herkunft zu 100% nachvollziehbar ist. Das AMA-Gütesiegel ist ein behördlich anerkanntes Gütezeichen. Es gibt verlässlich Auskunft über nachvollziehbare Herkunft, hohe Qualität und unabhängige Kontrolle.“
Landläufig ist man vielerorts der Annahme, dass dieses Gütesiegel auch Gentechnikfreiheit gewährleistet, da dies oft so signalisiert wird, wie beispielsweise auf der Website des LW-Ministeriums (unter https://www.bmlfuw.gv.at/land/lebensmittel/qs-lebensmittel/AMA-wann-warum.html):
„[…]
Dürfen Lebensmittel
mit dem AMA-Gütesiegel GVO enthalten?
Nein! Das AMA-Gütesiegel darf
nicht verwendet werden, wenn Lebensmittel GVO enthalten oder daraus bestehen.
Warum ist der Einsatz
von gentechnisch veränderten Futtermitteln nicht verboten?
Eine
GVO-freie Fütterung gibt es derzeit schon bei den AMA-Gütesiegelprodukten
Milch und Milchprodukte sowie bei Eiern und Mastgeflügel. Der Anbau von
gentechnisch veränderten Pflanzen ist in Österreich ausnahmslos
verboten, daher sind österreichisches Obst und Gemüse sowie
Kartoffeln aus Österreich ausnahmslos frei von Gentechnik. Gentechnisch
veränderter Sojaschrot wird in erster Linie in der Schweinemast verwendet.
Diese Eiweißquelle ist im Futter kaum ersetzbar und überdies nicht
zu markttauglichen Preisen verfügbar. Um die
„Eiweiß-Lücke“ zu schließen, laufen bereits langfristige
Projekte (GVO-freier Donau-Soja). Zusätzlich bietet die
AMA-Gütesiegel-Richtlinie eine freiwillige Auslobung der GVO-freien
Fütterung an. Der Konsument hat damit die Möglichkeit, garantiert
GVO-frei gefüttertes Schweinefleisch zu kaufen. Der Mehrpreis, der
über den Markt erlöst werden muss, bereitet vielen Betrieben
Kopfzerbrechen.[…]“
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft folgende
Anfrage
1. Wird durch das AMA Gütesiegel zu 100 % gewährleistet, dass keine GVO im Produkt enthalten sind?
2. Dürfen Produkte, die mit dem AMA-Gütesiegel verkauft werden, Inhaltsstoffe mit GVO enthalten?
3. Sollte Ihrer Meinung nach aus Konsumentenschutzgründen nicht explizit darauf hingewiesen werden, wenn GVO im Produkt sind?
4. Weshalb wird Gentechnikfreiheit nicht in den Anforderungskatalog für das „normale“ AMA-Gütesiegel aufgenommen?
5. Welche Maßnahmen wollen Sie setzen, um eine Konsumententäuschung beim AMA-Gütesiegel – sowohl bezüglich der Gentechnikfreiheit als auch der Drittel-Regelung (33 % aus Nicht-österreichischer Herkunft sind bzgl. der Inhaltsstoffe erlaubt) – in Zukunft zu verhindern?