11049/J XXV. GP

Eingelangt am 01.12.2016
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ANFRAGE

 

 

des Abgeordneten Mag. Philipp Schrangl

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft

betreffend steigende Baukosten infolge der EU-Gebäuderichtlinie

 

 

Während von hohem Niveau aus weiter ansteigende Wohnkosten zu einem immer drückenderen sozialpolitischen Problem werden, facht die Europäische Union die Gemengelage weiter an: Die EU-Gebäuderichtlinie sieht vor, dass bis zum Jahr 2021 die rechnerische Energieeffizienz im Bereich des Neubaus zusätzlich ausgeweitet wird. Insbesondere im geförderten Segment wird diese Regelung mit Baukostensteigerungen verbunden sein, was wiederum direkt höhere Monatsmieten und steigende Betriebskosten mit sich bringt. In Zeiten ohnehin knappen leistbaren Wohnraumes wird damit die soziale Dimension der Wohnbauförderung weiter ausgedünnt. Anstatt Bauordnungen und energetische Vorschriften an nutzenoptimierte Standards heranzuführen, geht wiederum Effizienz durch bürokratischen Übereifer verloren. Den massiv rückläufigen oder gar negativen Grenznutzen bei übersteigerten Anforderungen konnte der ‚Österreichische Verband gemeinnütziger Bauvereinigungen – Revisionsverband’ im Rahmen der Studie „Energieeffizienz und Wirtschaftlichkeit“ empirisch nachweisen.

 

Im am 19. September 2016 in der Onlineausgabe des ‚Standard’ erschienenen Artikel „Ab 2021 schärfere Auflagen im Neubau“ stellt der Autor folgendes in den Raum: Schon vor dem Jahr 2021 könnte das Niedrigstenergiehaus zur Mindestanforderung werden, um Mittel aus den Töpfen der Wohnbauförderung lukrieren zu können. Das hätte weiter steigende Baukosten zur Folge. Allein die Wärmedämmung würde sich im Bereich von Ein- und Mehrfamilienhäusern in einem Ausmaß zwischen 25 und 30 Zentimetern bewegen. Leistbares Wohnen würde durch diese Entwicklung in einer ohnedies bereits angespannten Phase torpediert.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft folgende

 

 

 

 

 

ANFRAGE

 

1.    Werden Sie sich dafür einsetzen, die sozialpolitische Komponente der Wohnbauförderung gegenüber dem Klimaschutz wieder verstärkt zu betonen?

 

2.    Wenn ja, auf welcher Ebene und in welchem Rahmen?

 

3.    Wenn nein, warum nicht, und wie lässt sich dies mit der Notwendigkeit leistbarer Wohnraumschaffung vereinbaren?

 

4.    Können Sie ausschließen, dass ab dem Jahr 2021 oder davor das Niedrigstenergiehaus zur Mindestanforderung wird, um Mittel aus den Töpfen der Wohnbauförderung erhalten zu können?

 

5.    Wenn ja, wie?

 

6.    Welche Baukostensteigerungen hätte eine derartige Erhöhung der energetischen und thermischen Standards zur Folge?

 

7.    Auf welchen Annahmen beruhen diese Schätzungen?