11057/J XXV. GP

Eingelangt am 01.12.2016
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ANFRAGE

des Abgeordneten Jannach

und weiterer Abgeordneter

 

an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

 

betreffend Auswirkungen in Bezug auf die Einführung von Obergrenzen bei Direktzahlungen („Capping“)

 

 

Eine Maßnahme für die Reform der GAP im Bereich der Marktordnungsausgaben ist die Reduktion der Direktzahlungen, das sogenannte „Capping“ bzw. Degression.

 

So ist auf der Homepage des BMLFUW dazu unter https://www.bmlfuw.gv.at/land/eu-international/gapreform2020/GAP-DZ.html wie folgt nachzulesen:

„[…]Der Betrag der Basisprämie von Betrieben, der größer als 150.000 Euro ist, wird um mindestens 5 Prozent gekürzt. Die Mittel sollen im jeweiligen MS verbleiben und für die LE zur Verfügung gestellt werden. Das in Österreich angewandte Modell sieht unter Berücksichtigung der Lohnkosten eine Kürzung von 100 Prozent vor.[…]“

 

Und auch in der Printversion des aktuellen Maßnahmenkataloges ist folgendes zu lesen:

„Die errechnete Basisprämie unter Berücksichtigung von gezahlten Löhnen wird den BetriebsinhaberInnen höchstens im Ausmaß von 150.000 Euro gewährt.“

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft folgende

 

Anfrage

 

1.    Wie viele Betriebe sind in Österreich vom „Capping“ betroffen (aufgelistet nach Bundesländern und Größe der Betriebe)?

2.    Welche Auswirkungen hat das „Capping“ als Maßnahme für die Land- und Forstwirtschaft?

3.    Wie hoch ist die Summe der durch die o.g. Neuregelung „Capping“ im Marktordnungsgesetz eingesparten Fördermittel aufgelistet nach Jahren?