11063/J XXV. GP

Eingelangt am 02.12.2016
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz

und weiterer Abgeordneter

 

an die Bundesministerin für Bildung

betreffend „fokussierte Unintelligenz im Wahlkampf“: illegale Verteilaktionen der Grünen Jugend, Aktion Kritischer Schüler/Sozialistischen Jugend und Kommunistischen Jugend an öffentlichen Schulen

 

 

Immer wenn Wahlkampf ist, erreicht die FPÖ eine Vielzahl von Beschwerden betreffend die Verteilung von Wahlkampfmaterial – nahezu ausschließlich Hetzschriften gegen die FPÖ oder ihre jeweiligen Kandidaten – vor und auch in Schulen.

 

In diesem Zusammenhang sei verwiesen auf das Rundschreiben Nr. 13/2008 des damaligen BMUKK an alle Landesschulräte bzw. den Stadtschulrat für Wien mit dem Wortlaut:

 

„Dem Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur wurde mitgeteilt, dass in Schulen immer wieder Werbematerial mit Parteilogo von politischen Parteien verteilt wird bzw. sich Personen des öffentlichen Lebens mit Kindern filmen oder fotografieren lassen, ohne Zustimmung der Eltern, aber offenbar mit Bewilligung der Schulleitung.

Es soll daher § 46 Abs. 3 des Schulunterrichtsgesetzes in Erinnerung gerufen werden und dazu folgendes festgehalten werden:

Grundvoraussetzung für die Zulässigkeit von Werbung in Schulen ist die Gewähr, dass durch die Werbung die Erfüllung der Aufgaben der österreichischen Schule im Sinne des § 2 Schulorganisationsgesetz nicht beeinträchtigt wird. § 2 SchOG postuliert das Heranführen der Jugend zu selbständigem Urteil ebenso wie das Hinwirken auf eine aufgeschlossene Haltung der jungen Menschen gegenüber dem politischen und weltanschaulichen Denken anderer Menschen. Um dies zu erreichen, ist es unabdingbar, den Jugendlichen ein ihrem jeweiligen Alter und Entwicklungsstand entsprechendes politisches Grundlagenwissen zu vermitteln. Dabei ist jedenfalls darauf zu achten, dass nicht parteipolitische Interessen in der Schule Platz greifen. Vielmehr ist sachlich, objektiv und pluralistisch über Politik, durchaus auch über Parteipolitik, zu informieren und darf keinesfalls der Eindruck entstehen, Parteipolitik werde - durch Personen oder einschlägiges Werbematerial - in die Schule transportiert.“
(https://www.bmb.gv.at/ministerium/rs/2008_13.html, 23. Nov. 2016)

 

Es folgt eine Auswahl an Verteilmaterial, der AKS/SJÖ, KJÖ bzw. der Grünen Jugend, welches im Sinne des oa Rundschreibens eher ungeeignet ist, „zu einer aufgeschlossenen Haltung junger Menschen gegenüber dem politischen und weltanschaulichen Denken anderer“ beizutragen, sondern bei dem es sich um schlichte Hetze handelt.

 

 

 

 


 

Schulen, an denen vor den letzten Wahlgängen derartiges Material verteilt wurde, befinden sich ua in:

 

-        Innsbruck

-        Krems

-        Linz

-        St. Pölten

-        Vöcklabruck

-        Wien

-        Wiener Neustadt

-        Wieselburg

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Bildung die folgende

 

Anfrage

 

1.    Haben Sie Aktionen wie den og Kenntnis erlangt?

2.    Falls ja, wann?

3.    Falls ja, wie haben Sie darauf reagiert?

4.    Falls ja, welche Maßnahmen werden Sie setzen, dass künftige Verstöße gegen das Rundschreiben Nr. 13/2008 wie die og unterbleiben?

5.    Hast das BMB KS/SJÖ, KJÖ oder Grüne Jugend finanzielle oa Förderungen zukommen lassen?

6.    Falls ja, wann und in welcher Höhe?