11064/J XXV. GP

Eingelangt am 02.12.2016
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Anfrage

der Abgeordneten Wolfgang Katzian
und KollegInnen

an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft, Vizekanzler Dr. Reinhold
Mitterlehner

 

betreffend Förderanträge gem. Wärme- und Kälteleitungsausbaugesetz - WKLG 2015/16

 

Investitionen in den Ausbau der Fernwärmeinfrastruktur zeigen einerseits positive konjunkturelle Effekte und tragen andererseits effektiv zum Klimaschutz sowie zur Verminderung der Feinstaubelastung in urbanen Gebieten bei.

Nicht zuletzt aus diesen Gründen wurde der Förderung des Ausbaus der Fernwärme im aktuellen Regierungsprogramm ein prominenter Stellenwert eingeräumt. Als grundsätzlich geeignetes Instrument hat sich bereits in der Vergangenheit das Wärme- und Kälteleitungsausbaugesetz - WKLG erwiesen. Zahlreiche Energieversorgungsunternehmen haben eine Förderung betreffend konkrete Projekte eingereicht.

 

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft, Vizekanzler Dr. Reinhold Mitterlehner folgende

 

Anfrage:

 

          Wie hoch war das ausgeschüttete Fördervolumen des Wärme- und Kälteleitungsausbaugesetz – WKLG in den Jahren 2015/16?

          Wie viele Projekte wurden damit in den beiden Jahren Jahren gefördert?

          Welches Investitionsvolumen konnte mittels der Förderungen ausgelöst werden?

          Wie viele Tonnen C02 konnten durch die umgesetzten Projekte eingespart werden?

          Für wie viele Projekte ist derzeit eine Förderung beantragt?

          Wie viele Tonnen C02 könnten bei Finanzierung aller Projekte eingespart werden?

          Welches Investitionsvolumen könnte bei Finanzierung aller Projekte ausgelöst werden?

          Wie hoch ist das derzeit beantragte Fördervolumen dieser Projekte?

          Wie lange ist die durchschnittliche Dauer zwischen Antragsstellung und Ausschüttung der entsprechenden Förderung?

          Wie begründen sie die Streichung ressorteigener Mittel für die Fernwärmeförderung?

          Mit welchen zusätzlichen Förderbeträgen ist im Jahr 2017 aus den nicht verwendeten Mitteln gem. §7 Abs. 8 KWK-Gesetz zu rechnen?