11070/J XXV. GP

Eingelangt am 07.12.2016
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Anfrage

 

der Abgeordneten Rainer Hable, Kollegin und Kollegen

an den Bundesminister für Verkehr, Innovationen und Technologie

betreffend Unfälle mit Polizeihubschraubern

 

Es gibt zahlreiche Ungereimtheiten rund um die Untersuchung von Unfällen und Störungen im Flugverkehr. Die Untersuchung eben dieser und die daraus gewonnenen Erkenntnisse bilden allerdings einen elementaren Teil der Flugsicherheit. Diese Anfrage steht im inhaltlichen Zusammenhang mit den Anfragen Geschäftszahl 10651/J, 10652/J, 10653/J, 10754/J und 10755/J.

Dem Unfalluntersuchungsgesetzt (UUG) zufolge ist die Bundesanstalt für Verkehr für die Sicherheitsuntersuchung von Vorfällen (Unfall, Störung oder schwere Störung) im Bereich der Zivilluftfahrt zuständig. Wie in der Anfrage 10651/J beschrieben, kommt es auch zu Vorfällen beim Einsatz von Polizeihubschraubern.

 

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehende

Anfrage:

 

1.    Wieviele Vorfälle beim Einsatz von Polizeihubschraubern gab es seit 1986?

a.    Wann ereignete sich dieser Vorfall?

b.    Wo ereignete sich dieser Vorfall?

c.    Wieviele Verletzte gab es bei dem Vorfall?

d.    Wieviele tödlich Verunglückte gab es bei dem Vorfall?

e.    Wer war an der Untersuchung des Vorfalls zu welchem Zeitpunkt beteiligt?

f.      Wer war an der Berichtserstellung des Vorfalls zu welchem Zeitpunkt beteiligt?

g.    Wann wurde der jeweilige Untersuchungsbericht des Vorfalls veröffentlicht?

h.    Wie lauteten die Sicherheitsempfehlungen der jeweiligen Untersuchungsberichte?