11073/J XXV. GP

Eingelangt am 12.12.2016
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Anfrage

 

der Abgeordneten Judith Schwentner, Freundinnen und Freunde an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

betreffend Ersatzpflege – Zahlen im Budget 2017

BEGRÜNDUNG

 

Im Budget des Jahres 2017 stehen 800.000 Euro weniger für Leistungen an pflegende Angehörige zur Verfügung als im Vorjahr. Unter §21a BPGG erhalten pflegende Angehörige eine Unterstützung, weil sie an der Erbringung der Pflege einer pflegebedürftigen Person verhindert sind (Bsp. Kuraufenthalt). Mit dieser finanziellen Unterstützung können pflegende Angehörige, eine sogenannte Ersatzpflege, organisieren und finanzieren.

Im Teilheft der Untergliederung 21 Soziales und Konsumentenschutz wird dargestellt, wie sich die Inanspruchnahme der Ersatzpflege in den letzten Jahren entwickelt hat. Im Jahr 2014 bezogen 9.200 Personen Ersatzpflege, 2015 waren es nur 8.645 Personen. Mit diesem Rückgang der Inanspruchnahme rechtfertigte BM Stöger sowohl im Budgetausschuss am 17.11.2016 als auch in der Beantwortung der schriftlichen Budgetfragen (Budgetanfragebeantwortung (27/SABBA) 22.11.2016 (XXV.GP), dass 2017 weniger Mittel bereitgestellt werden.

Für die Jahre 2016 und 2017 rechnet man wieder mit einer leichten Zunahme der Inanspruchnahme. Dennoch stehen laut BM Stöger ausreichend budgetäre Mittel zur Verfügung und pflegende Angehörige werden keine negativen Auswirkungen spüren.

Die im Budget dargestellten Zahlen stimmen nicht überein mit der Beantwortung einer Anfrage der Grünen zum Thema Ersatzpflege (9539/AB, 13.9.2016). Demnach stellten im Jahr 2015 11.128 Personen einen Antrag auf Ersatzpflege und in 9.791 Fällen wurde diese auch gewährt (im Budget werden für 2015 8.645 Personen angegeben). Diesen Zahlen zu Folge hätte es bei der Inanspruchnahme der Ersatzpflege keinen Rückgang, sondern eine Steigerung gegeben.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1.    Wie erklären Sie, dass die Zahlen in der Beantwortung der parlamentarischen Anfrage (9976/J XXV.GP) von den Darstellungen im Budget abweichen?

2.    Welche Zahlen sind nun richtig?

3.    In der AB/9538 wird auch dargestellt, dass die durchschnittliche Zuwendung pro Fall im Jahr 2015 1.123,41 Euro betrug. Gegenüber dem Vorjahr (1.264 Euro im Jahr 2014) also ein Rückgang. Ist diese Zahl verlässlich?

4.    Können sie ausschließen, dass die Zahl der Bewilligungen im Jahr 2017 weiter steigen wird, und aufgrund der Budgetkürzung künftig durchschnittlich noch weniger Geld pro bewilligtem Fall zur Verfügung stehen wird?

5.    Für Angehörige von pflegebedürftigen Kindern und Jugendlichen sowie von an Demenz erkrankten Personen wurde angekündigt, dass ab 2017 die jährliche Höchstzuwendung um 300 Euro erhöht wird. Wann wird die Ankündigung konkret umgesetzt?