11075/J XXV. GP
Eingelangt am 13.12.2016
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Anfrage
der Abgeordneten Rainer Hable, Kollegin und Kollegen
an den Bundesminister für Verkehr, Innovationen und Technologie
betreffend Tankkarten für Mitarbeiter der Bundesanstalt für Verkehr
Es gibt zahlreiche Ungereimtheiten rund um die Untersuchung von Unfällen und Störungen im Flugverkehr. Die Untersuchung eben dieser und die daraus gewonnenen Erkenntnisse bilden allerdings einen elementaren Teil der Flugsicherheit. Diese Anfrage steht im inhaltlichen Zusammenhang mit den Anfragen Geschäftszahl 10651/J, 10652/J, 10653/J, 10754/J, 10755/J, 11069/J, 11070/J und 11071/J.
Dem Unfalluntersuchungsgesetzt (UUG) zufolge ist die Bundesanstalt für Verkehr (BAV) für die Sicherheitsuntersuchung von Vorfällen (Unfall, Störung oder schwere Störung) im Bereich der Zivilluftfahrt zuständig. Die Unabhängigkeit der BAV ist für die lückenlose Aufklärung von Vorfällen wesentlich.
Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehende
1. Verwendet die BAV Tankkarten für ihre Mitarbeiter?
a. Wenn ja, wie funktioniert das System?
b. Wenn ja, wer hat Zugang zu Tankkarten?
c. Wenn ja, wie werden Tankkarten abgerechnet?
d. Wenn ja, wie wird die tatsächliche Verwendung der Tankkarten für den dienstlichen Gebrauch kontrolliert?
e. Wenn ja, welche Summen wurden für Tankkarten seit 2012 ausgegeben? (Bitte um Auflistung nach Jahren)