11078/J XXV. GP

Eingelangt am 14.12.2016
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Anfrage

des Abgeordneten Gerhard Schmid

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Elektromobilität

Seitens des Bundes als auch der Länder wird E-Mobilität mit  ̴  € 4.000,00 gefördert.

Im Gegenzug wird der Benzin und Dieseltechnik der Kampf angesagt.

Aus technischer Sicht wird der Zeitraum der Umstellung nicht einzuhalten sein, darüber hinaus stellt sich für den PKW-Verkehr die Frage nach der Nutzung neuerer Fahrzeuge, sodass von einer behördlichen Wertvernichtung auszugehen ist.
E-betriebener Verkehr wird derzeit überwiegend von betrieblich genutzten Fahrzeugen im Kurzstreckenverkehr betrieben. In der privaten Nutzung stellen E- betriebene Fahrzeuge überwiegend Zweitfahrzeuge dar. Dies bedeutet, in den Genuss einer Förderung kommt jene Bevölkerungsgruppe welche dem Grunde nach nicht auf Förderungen angewiesen ist. Dem Großteil der beruflichen Fahrzeugnutzer ist eine Umstellung auf E-Betrieb aus unterschiedlichen Gründen, wie Wegstrecken, Lademöglichkeiten usw. nicht möglich, sodass das Förderungssystem dem Steuersystem der herkömmlichen Verbrennungsmotoren gegenüberzustellen bzw. anzupassen ist.

Es ist darauf zu verweisen, dass der Schadstoffausstoß vom Verbrennungsmotoren in der Vergangenheit durch moderne Motorentechnik wesentlich reduziert werden konnte. Wird die E-Mobilität zu Gunsten des Umweltschutzes vorangetrieben, stellt auch die E-Mobilität nicht unerhebliche Umweltbelastungen dar.

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie folgende

Anfrage

1.      Welche Nutzungsdauer wird von derzeit in Verwendung stehenden Batterien erwartet?

2.      Welcher finanzielle Aufwand wird seitens des Bundes aufgewandt, um leistungsfähigere Batterien zu entwickeln?

3.      Welcher Nutzungszeitraum kann für eine neue Batteriegeneration angenommen werden?

4.      Welcher finanzielle Aufwand ist für die Entsorgung ausgedienter Batterien aufzubringen?

5.      Durch wen ist dieser Aufwand aufzubringen, bzw. sind für eine fachgerechte Entsorgung weitere Förderungen vorgesehen?

6.      Wie lässt sich nachweisen, dass bei Entsorgung ausgedienter Batterien keine nachhaltige Umweltschädigung entsteht?