11107/J XXV. GP

Eingelangt am 15.12.2016
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Hermann Brückl

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Einrichtung einer Registrierungsstelle für Asylangelegenheiten auf der Liegenschaft Linzer Straße 89 in 4600 Wels

 

Mit Bescheid vom 21. Oktober 2016 (GZ BMI-LR1000/0145-III/A/2016) an die Objekt LS 89 Immobilien GmbH (FN 436069d) hat das Bundesministerium für Inneres die Nutzung und den Umbau der Liegenschaft Linzer Straße 89, 4600 Wels, zur Unterbringung von hilfs- und schutzbedürftigen Personen gem. Art. 3 Abs. 1 Bundesverfassungsgesetz über die Unterbringung und Aufteilung von hilfs- und schutzbedürftigen Fremden vorläufig angeordnet.

 

Weiters soll laut Bescheidbegründung im Einklang mit den Bestimmungen des Bundesverfassungsgesetzes über die Unterbringung und Aufteilung von hilfs- und schutzbedürftigen Fremden die Einrichtung einer Registrierungsstelle für Asylangelegenheiten zwecks Unterbringung hilfs- und schutzbedürftiger Fremder im Vorfeld an das Zulassungsverfahren erfolgen.

 

Die Republik Österreich, vertreten durch das Bundesministerium für Inneres, hat mit dem grundbücherlichen Eigentümer, der Objekt LS 89 Immobilien GmbH (FN 436069d) zu den oben angeführten Zwecken im Oktober 2016 einen Mietvertrag über die gegenständliche Liegenschaft geschlossen.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Inneres folgende

 

Anfrage:

 

1.    Wie viele Plätze in Unterkünften für die Unterbringung hilfs- und schutzbedürftiger Fremder in Oberösterreich sind per Stichtag 15.11.2016 unbesetzt?

2.    Wie hoch sind die Kosten für diese Leerstände pro Monat?

3.    Wie hoch sind die Kosten für die Anmietung der für die Unterbringung von hilfs- und schutzbedürftigen Fremden vorgesehen Gebäude auf der Liegenschaft Linzer Straße 89, 4600 Wels?

4.    Wurde der Mietvertrag für die unter Frage 3. bezeichnete Liegenschaft bereits rechtwirksam abgeschlossen?

5.    Wenn ja, wurde der Mietvertrag zeitlich befristet?

6.    Wenn ja, auf welchen Zeitraum?

7.    Gibt es die Möglichkeit der vorzeitigen Kündigung dieses Mietvertrags?

8.    Wenn ja, wie ist diese Klausel ausgestaltet?

9.    Welche Gebäude auf der gegenständlichen Liegenschaft sind für die Unterbringung hilfs- und schutzbedürftiger Fremder vorgesehen?

10. Wie viele Personen sollen in diesen untergebracht werden?

11. Welche Gebäude auf der gegenständlichen Liegenschaft sind für die Einrichtung der Registrierungsstelle vorgesehen?

12. Wie viele Personen sollen in dieser pro Tag registriert werden?

13. Ist im Rahmen dieser Registrierung auch eine Gesundheitsuntersuchung vorgesehen?

14. Ist ein Umbau der Gebäude auf der gegenständlichen Liegenschaft notwendig?

15. Wenn ja, wann soll mit diesem Umbau begonnen werden?

16. Welche Gebäudeteile sind mit welchem Flächenausmaß von diesem Umbau betroffen?

17. Wie hoch sind die Investitionskosten?

18. Wie teilen sich diese auf den Umbau für die Asylunterkunft bzw. für die Registrierungsstelle auf?

19. Wie viele Mitarbeiter sind für den Einsatz in der Registrierungsstelle vorgesehen?

20. Wie viele Mitarbeiter sind für den Einsatz in der Asylunterkunft vorgesehen?

21. Gibt es Mitarbeiter, die in Doppelverwendung in der Registrierungsstelle und im Asylzentrum eingesetzt werden?

22. Ab wann sollen auf der gegenständlichen Liegenschaft hilfs- und schutzbedürftigen Fremde untergebracht werden?

23. Ab wann soll die Registrierungsstelle für Asylangelegenheiten ihren Betrieb aufnehmen?

24. Sollen auf der gegenständlichen Liegenschaft auch hilfs- und schutzbedürftigen Fremde im Rahmen der Landesversorgung untergebracht werden?

25. Inwieweit wird vom BMI bei der geplanten Errichtung einer Asylunterkunft bzw. einer Registrierungsstelle auf der Liegenschaft Linzer Straße 89, 4600 Wels, berücksichtigt, dass das Land Oberösterreich laut LR Anschober die Asylquote per Stichtag 25.11.2016 zu 100,2% erfüllt hat?