11111/J XXV. GP

Eingelangt am 15.12.2016
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ANFRAGE

 

 

des Abgeordneten Dr. Andreas F. Karlsböck und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft

betreffend ÖH-Kongress mit Unterstützern des RAF Terrors an der Universität Wien

 

Man ist von der Österreichischen Hochschülerschaft (ÖH), die immer mehr ins linksextreme Milieu abzugleiten scheint, bereits einiges gewohnt. Wenn es aber stimmt, dass unter dem harmlos klingenden „In times like this“ ein Kongress veranstaltet wurde, bei dem die Creme de la Creme linksextremer Organisationen zu Vorträgen und Diskussionen an die Universität Wien eingeladen wurde, wäre die Grenze des Akzeptablen überschritten. Dass bei diesem Event auch seinerzeitige Unterstützer der RAF, einer Terrororganisation, die Tod und zigfaches Leid über unschuldige Menschen gebracht hat, aktiv aufgetreten sind, kommt einer Verhöhnung der Opfer gleich.

 

Bei der „Roten Hilfe e.V.“ zum Beispiel handelt es sich laut Verfassungsschutzbericht des deutschen Innenministeriums 2015 um eine der bedeutendsten Organisationen, die Personen aus dem linksextremistischen Spektrum unterstützt, die von „staatlicher Repression“ (Eigendefinition der „Roten Hilfe“) bedroht sind. In Wirklichkeit handelt es sich dabei auch um Straf- und Gewalttäter, die Angriffe auf Polizisten im Einsatz und Polizeireviere nicht nur akzeptiert sondern begrüßt und schwere, ja sogar lebensbedrohliche Verletzungen von Polizisten in Kauf nimmt.

 

Befremdlich ist auch, dass der ÖH, die sich stets „weltoffen und tolerant“ gibt und lautstark gegen jede Form von „Ausgrenzung“ auftritt, bei besagter Veranstaltung  „Personen, die den grundsätzlichen Zielen und Ideen des Kongresses zuwider arbeiten“, unerwünscht waren. Eine merkwürdige Auslegung von Toleranz und Weltoffenheit. Zumal für eine Studierendenvertretung, die aus Zwangsmitgliedsbeiträgen finanziert wird und die Interessen und Anliegen ALLER Studierenden abdecken sollte.

 

Darüber hinaus geht es hier nicht nur um das Ansehen der ältesten Universität Österreichs, die weltberühmte Wissenschafter und Nobelpreisträger hergebracht hat, sondern auch um die Frage, ob das Wissenschaftsministerium als Aufsichtsbehörde bereit ist, die Finanzierung linksextremer Agitation aus öffentlichen Geldern zu dulden. Neben der zweckwidrigen Verwendung von ÖH-Zwangsmitgliedsbeiträgen steht schließlich auch eine mögliche missbräuchliche Verwendung von Mitteln aus dem Wissenschaftsbudget im Raum. Denn die Bereitstellung von Räumlichkeiten durch eine staatlich finanzierte Universität bedeutet schließlich eine geldwerte Sachleistung

 

Die unterfertigten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft folgende

 

Anfrage

 

1.      Ist es aus Ihrer Sicht akzeptabel, dass die ÖH auf dem Boden der Universität Wien einen Kongress unter Beteiligung von linksextremistischen Organisationen, wie etwa der „Roten Hilfe e.V.“, organisiert hat?

2.      Wenn nein, was werden Sie im Rahmen Ihrer Aufsichtspflicht dagegen unternehmen?

3.      Wenn ja, wie begründen Sie diese „Toleranz“ angesichts der evidenten Gewaltbereitschaft der geladenen Gäste?

4.      Wann wurde gem. §13 HSG 2014 diese Veranstaltung angezeigt?

5.      Wurde der Zutritt „auf Angehörige der jeweiligen Bildungseinrichtung“ (HSG) eingeschränkt und mit einer den räumlichen Verhältnissen entsprechenden Zahl begrenzt?

6.      War es rechtswidrig, dass seitens des Veranstalters Studenten der Zutritt zu dieser Veranstaltung nicht gewährt wurde?

7.      Welche rechtlichen Möglichkeiten werden jenen Studenten, denen seitens des Veranstalters der Zutritt verweigert wird, eingeräumt, sich Zutritt zu verschaffen?

8.      Welche rechtlichen Sanktionen drohen dem Veranstalter, wenn er entgegen den gesetzlichen Vorschriften des HSG 2014 einzelnen Studenten keinen Zutritt gewährt?

9.      Welcher geldwerte Sachaufwand war bei besagter Veranstaltung mit der Bereitstellung von Räumlichkeiten durch die Universität Wien verbunden?

10.   Sind durch die Zurverfügungstellung der Räume über den ordentlichen Betrieb hinausgehende zusätzliche Kosten entstanden?

11.   Wurde von der Universität Wien eine angemessene Kaution vom Veranstalter eingehoben?

12.   Wenn ja, in welcher Höhe?

13.   Wenn ja, in welcher Höhe und wurden diese dem Veranstalter in Rechnung gestellt?

14.   Wo liegen für Sie im Kontext der Organisation von hochschulpolitischen Veranstaltungen die Grenzen des Zulässigen, oder anders gefragt: Wo haben Weltoffenheit und Toleranz ihre Grenzen?