11161/J XXV. GP

Eingelangt am 15.12.2016
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Werner Neubauer

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie

betreffend mutwillige Verzögerung beim Linzer Westring

 

 

Für das zweite Halbjahr 2015 war der Baubeginn des ersten Abschnitts des Linzer Westrings und 2018 dessen Freigabe für den Verkehr geplant. Eine möglichst rasche Umsetzung war von Anfang an ein wünschenswertes Ziel, um das Linzer Stadtgebiet und die Bevölkerung verkehrstechnisch zu entlasten.

Nun sind wir von diesen Plänen weit entfernt, weil an einen Baubeginn noch nicht einmal zu denken ist. Jahrelang wurde in einer umfangreichen Umweltverträglich-keitsprüfung unter Einbeziehung zahlloser Einwendungen von Gegnern das Projekt auf Herz und Nieren geprüft. Der positive Abschluss dieser UVP löste eine Einspruchswelle der Projektgegner aus. Die ASFINAG rechnet mittlerweile mit einem Baubeginn Ende 2018.

Eine gesetzliche Ausgangslage, die ursprünglich vielleicht einmal gut gemeint war, um Bürgerinteressen zu wahren, hat offenbar völlig über das Ziel hinausgeschossen. Man sieht sich nun mit einer Handvoll Projektgegnern konfrontiert, die jede Einspruchs-möglichkeit ausnutzen, um den Baubeginn mutwillig in ferne Zukunft zu transferieren, zum massiven Nachteil der Pendler, aber auch der Linzer, die den täglichen Stau durch dir Stadt noch weiter ertragen müssen.

Eine gesetzliche Änderung, die die Einspruchsfristen zumindest zeitlich begrenzt, könnte hier dringend notwendige Abhilfe schaffen.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Verkehr, Information und Technologie folgende

 

Anfrage

 

1.     Wie ist der letzte aktuelle Stand beim Projekt Linzer Westring?

2.     Welche Verfahren sind aktuell noch anhängig?

3.     Wer sind die Einschreiter in diesem Verfahren?

4.     Wann ist voraussichtlich mit dem Ende dieser Verfahren zu rechnen?

5.     Warum mussten Medienberichten zufolge erst jetzt, nach Jahren des Verfahrens, neue Unterlagen nachgereicht werden?

6.     Wann kann aus Sicht des Verkehrsministeriums mit einem Baubeginn bzw. der Fertigstellung gerechnet werden?


7.     Wie hoch sind die zusätzlichen Kosten, die durch die Verzögerung des Verfahrens und damit des Baubeginns verursacht werden?

8.     Sind seitens Ihres Ministeriums Initiativen geplant, dieser mutwilligen und sinnlosen Bauverzögerung und Steuergeldvernichtung durch Gesetzesänderungen ein Ende zu setzen?

a.  Wenn ja, welche?

b.  Wenn nein, warum nicht?

9.     Werden Sie Initiativen setzen, dass solche Situationen künftig vermieden werden können?

a.  Wenn ja, welche?

b.  Wenn nein, warum nicht?