11178/J XXV. GP

Eingelangt am 15.12.2016
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Anfrage

 

der Abgeordneten Hannes Jarolim, Kai Jan Krainer, Ruth Becher, Dietmar Keck und Genossinnen und Genossen

an den Bundesminister für Land - und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend

Die Vorgehensweise des Bundesministeriums betreffend die illegale Tötung von gefährdeten Luchsen im Nationalpark Kalkalpen

In dem oberösterreichischen Nationalpark Kalkalpen wurde heuer eine Jägerin strafrechtlich verurteilt, da sie einen streng geschützten Luchs getötet hatte. Denn Wilderei wird auch in Österreich zu Recht als Straftatbestand behandelt. Das Bezirksgericht Steyr verpflichtete gemäß der Gesetzeslage die Dame zusätzlich zu einer Schadenersatzzahlung an den Nationalpark Kalkalpen, da durch den illegalen Luchs-Abschuss ebenso hohe Kosten verlorengegangen sind. Daraufhin hat das Landesgericht Steyr als zuständiges Berufungsgericht unlogischer Weise entschieden, dass das Schadenersatzbegehren abgewiesen wird, nämlich mit der Begründung, dass dem Nationalpark nur ein nicht zu ersetzender mittelbarer Schaden entstanden sei.

Die Aufgaben des Nationalparks liegen darin, artgeschützte Tiere zu schützen und deren Bestand zu sichern. Die Umsetzung solcher Wiederansiedlungsprojekte, wie im gegebenen Fall LUKA (Luchs in den Kalkalpen), wird durch hohen Aufwand ermöglicht. Solche Aufzuchtprogramme tragen zum ökologischen Gleichgeweicht bei und da der Luchsbestand in den Kalkalpen ohnehin so gering ist, kann dieser eine Luchs-Abschuss allein zur Vernichtung des mühsamen Projekts führen. Dem Nationalpark Kalkalpen entstand mit dem Verlust des Tieres aus dem Programm LUKA ein Schaden in der Höhe von mindestens 12.101 Euro. Denn das sind exakt die Wiederbeschaffungskosten für einen in freier Wildbahn gefangenen und in den Nationalpark umgesiedelten Luchs aus der Schweiz. Da hier ein Auftrag der Republik Österreich, der Bundesländer und der Europäischen Union vollzogen wird, muss bedenkt werden, dass darin nicht nur viel ehrenamtliche Arbeit und Spendengelder fließen, sondern ebenso Steuergelder. Daher ist es nicht nachvollziehbar, warum österreichische Steuerzahlerlnnen für diese illegalen Aktivitäten aufkommen sollen. Es ist die Verpflichtung des Staates Österreich einen gesellschaftlichen Beitrag zum internationalen Artenschutz zu leisten und verantwortungsvoll mit diesen Artenschutz-Projekten umzugehen. Aufgrund dessen müsste die logische Folge sein, dass Menschen, die ein stark bedrohtes und international geschütztes Tier illegal töten, dafür auch die Konsequenzen zu tragen haben. Denn die vorsätzliche Tötung stark gefährdeter Wildtiere ist kriminell und strafbar. Das Interesse der Allgemeinheit ist hier schutzwürdiger als die Wilderei der Täterin. Da illegale Luchsabschüsse nicht im Interesse der Jägerschaft sind, sind solche ungerechtfertigten Handlungen seitens des oberösterreichischen Jagdverbands nicht nur verpönt, sondern werden auch verurteilt. Aus diesem Grund streben alle VertreterInnen der Arbeitsgruppe LUKA eine Verschärfung bei illegalen Abschüssen an.


Der Nationalpark Kalkalpen hat sich an den Obersten Gerichtshof gewandt und am 14.10.2016 eine Revision gegen das abweisende Schadenersatzurteil eingelegt, da solch eine Entscheidung Wilderei an geschützten Arten begünstigt. Die Gefahr bei solch einem Fehlurteil ist, dass dies in Zukunft als Präjudiz Fall herangezogen werden kann und somit zur Straftat aufruft. Derartig unnachvollziehbare Rechtsauslegungen stellen eine große Gefahr für die Existenz und den Erhalt bedrohter Alpentiere dar. Aus diesem Anlass ist zu befürchten, dass dieses Abweisungsurteil schwere negative Auswirkungen auf andere Wiederansiedlungsprojekte in Schutzgebieten, wie beispielsweise die Habichtskäuze im Wildnisgebiet Dürrenstein oder die Bartgeier in den Hohen Tauern, haben wird. Außerdem ist dem Vernehmen nach der sogenannte Abschussvertrag zwischen der Täterin und dem Grundbesitzer, dem Baufond der Katholischen Kirche Österreichs, Forstbetrieb Weyer, nach wie vor aufrecht.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Land - und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft folgende

Anfrage:

1.   Wie kann es beispielsweise sein, dass eine wegen Luchstötung rechtskräftig verurteilte Jägerin immer noch einen aufrechten Abschussvertrag mit dem Baufond der katholischen Kirche, Forstbetrieb Weyer hat?

2.   Gedenkt das aufgerufene Ministerium Maßnahmen diesbezüglich zu ergreifen, wenn ja, welche? Und wenn, nein, wieso nicht?

3.  Warum wird bei derartig schweren Vergehen der Jagdschein nicht dauerhaft entzogen?

4.  Wird der Jagdschein beispielsweise in Oberösterreich entzogen, wissen das die übrigen Jagschein vergebenden Landesjagdverbände?

5.  Warum gibt es keine zentrale Datenbank wo eventuell auch Daten über ein Vergehen nach dem Waffengesetz vorliegen?

6.     Des Weiteren ist die Situation der Präparatoren zu beleuchten. Es wurde vom Nationalpark Kalkalpen in Erfahrung gebracht, dass eine Tiroler Firma 27 Luchskerne an Präparatoren verkauft hat. Die Kerne brauchen die Präparatoren, um darauf das Luchsfell aufzuziehen. Woher stammen aber die 27 Luchsfelle, die die Präparatoren darauf aufziehen?

7.  Wie kann man das Präparieren illegal erlegter Tiere zum Erliegen bringen?