11256/J XXV. GP

Eingelangt am 15.12.2016
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Anfrage

des Abgeordneten Doppler

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Blaulicht für Mitarbeiter im Kabinett

In Ihrer Anfragebeantwortung 10075/AB „Dienstwagen der Ministerbüros“ gaben Sie

19 Kraftfahrzeuge als Dienstwagen der Zentralstelle Ihres Ressorts an.

Als Zusatzausstattung ist bei jedem dieser Fahrzeuge eine Magnetblitzleuchte

angeführt. Sie schreiben zwar, daß es sich bei diesen Fahrzeugen um „Fahrzeuge

des öffentlichen Sicherheitsdienstes“ handle, daß es sich jedoch bei den FahrerInnen dieser Fahrzeuge um Personen des öffentlichen Sicherheitsdienstes handelt, ist zu bezweifeln.

Des weiteren erscheinen Gründe für Einsatzfahrten Ihrer MitarbeiterInnen fragwürdig.

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den

Bundesminister für Inneres folgende

Anfrage

1.    Wie viele Mitarbeiter hat die Zentralstelle Ihres Ressorts?

2.    Wie viele davon sind Exekutivbeamte, bzw. Personen des öffentlichen Sicherheitsdienstes?

3.    Wie rechtfertigen Sie Magnetblitzleuchten in den Dienstfahrzeugen Ihrer Zentralstelle?

4.    Wie viele Einsatzfahrten wurden seit Beginn dieser GP. mit diesen Fahrzeugen durchgeführt?

5.    Was waren die jeweiligen Gründe dafür?

6.    Werden Einsatzfahrten dokumentiert?

7.    Wenn ja, wo?

8.    Wenn nein, warum nicht?