11275/J XXV. GP

Eingelangt am 16.12.2016
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz

und weiterer Abgeordneter

 

an die Bundesministerin für Bildung

betreffend Bossing durch eine Spanischlehrerin an der HLW19 und der Umgang mit Eingaben an den Stadtschulrat für Wien

 

 

Die FPÖ wurde darüber informiert, dass an der HLW19 eine Spanischlehrerin mit teils pädagogisch fragwürdigen Aktionen Angst und Schrecken zu verbreiten scheint. Der Fall stellt sich weiters so dar, dass nicht einzelne Schüler Ziel der Bossing-Methoden der Lehrerin sind, sondern sich diese gegen ganze Klassen richten. Auszugsweise seien an dieser Stelle einige Vorfälle von betroffenen Eltern zitiert:

 

1.    „Schüler werden im Unterricht bloßgestellt, persönlich gedemütigt und aus nächster Nähe angebrüllt. Sie werden vor der Klasse als Lügner bezeichnet, gegeneinander ausgespielt…

2.    Schwächere Schüler werden vor der ganzen Klasse verspottet.

3.    Nicht nachvollziehbar werden Frühwarnungen sofort im September ‚flächendeckend‘ ausgegeben.

4.    Kann oder versteht ein Schüler etwas nicht, wird dieser vor der ganzen Klasse ausgelacht und zutiefst gedemütigt.

5.    Schulveranstaltungen, die offensichtlich nicht im Sinne der Lehrerin angesetzt sind, werden vor der Klasse kritisiert, als ob die Schüler dafür verantwortlich wären. (Boys Day etc.)

 

Es gibt Professoren an der Schule, die Großartiges leisten, ihr Bestes geben und versuchen, nach Kräften den Schülern beizustehen. Leider sind weder sie noch die Direktion in der Lage, der Problematik Abhilfe zu schaffen. Gespräche werden seitens Prof. […] aus dem Weg gegangen […]. Tatsachen, die bezeugt werden, werden von betreffender Professorin geleugnet oder verdreht. Dies passiert nicht nur den Schülern, welche schon wiederholt das Gespräch mit der Professorin gesucht haben und wiederholt die Problematik der Direktion vorgetragen haben, sondern auch der Direktion selbst. Die Schüler können nicht mehr, sind verzweifelt, haben Angst vor jeder Stunde. Teilweise bestehen schon psychosomatische Beschwerden.“

 

Da sich die betreffende Lehrerin in Elterngesprächen ähnlich unwirsch gebärdete wie im Unterricht und offensichtlich auch die Schulleitung nicht mäßigend eingreifen konnte, wandten sich besorgte Eltern deshalb in einem Schreiben, in dem diverse Zwischenfälle im Unterricht der betreffenden Lehrerin detailliert dargestellt sind, an den Stadtschulrat für Wien. Außer einer – nach einer Urgenz erfolgten – Empfangsbestätigung der zuständigen Landesschulinspektorin für Humanberufliche Schulen/ Abteilung Berufsbildende Schulen im November dJ war jedoch bisher noch nichts Näheres zu vernehmen.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Bildung die folgende

 

 

Anfrage

 

 

1.    Hat das BMB Kenntnis von og Sachverhalt?

2.    Falls ja, wie erlangte das BMB Kenntnis vom og Sachverhalt?

3.    Wie beurteilt das BMB die oben auszugsweise genannten Punkte 1, 2 und 4, insbesondere unter Bedachtnahme auf § 47 (3) SchUG, dass beleidigende Äußerungen als Mittel der schulischen Erziehung verboten sind?

4.    Liegt ein Disziplinarverstoß der betreffenden Lehrerin vor?

5.    Falls nein, warum nicht?

6.    Wie beurteilt das BMB den oben auszugsweise genannten Punkt 3, insbesondere unter Bedachtnahme auf § 19 (3a) SchUG, vor allem unter dem Aspekt, dass Zeugen zufolge die Frühwarnungen von der betreffenden Lehrerin bereits im September „flächendeckend“ ausgeteilt worden sind?

7.    Wie beurteilt das BMB den Umstand, dass die betreffende Lehrerin ihren Unmut über vom Kollegium des Stadtschulrates zur schulbezogenen Veranstaltung erklärte Veranstaltungen an den Schülern auslässt?

8.    Liegt ein Disziplinarverstoß der betreffenden Lehrerin vor?

9.    Falls nein, warum nicht?

10. Gibt es im vorliegenden Fall inzwischen weitere Entwicklungen?

11. Falls ja, welche?

12. Falls nein, warum nicht?

13. Falls nein, bis wann ist mit einer Antwort des SSR für Wien zu rechnen?