11305/J XXV. GP

Eingelangt am 16.12.2016
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ANFRAGE

 

 

des Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Dublin-Verfahren

 

 

Am 29.5.2016 hat das Bundesministerium für Inneres veröffentlicht, dass 6.200 Fälle in laufendem Dublin-Verfahren in GVS sind.

Der APA0122 vom 07.Juli 2016 konnte entnommen werden, dass zu den 20.003 zugelassenen Asylwerbern noch rund 6.300 Flüchtlinge im Dublin-Verfahren, für die eigentlich ein anderes Land zuständig wäre, kommen.

 

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Inneres nachstehende

 

 

 

Anfrage:

 

 

  1. Wie viele Fremde wurden auf Grund von Dublin-Verfahren 2016 nach Österreich überstellt (Dublin-In)?
  2. Wie viele Fremde wurden auf Grund von Dublin-Verfahren 2016 an andere Länder überstellt (Dublin-Out)?
  3. Wie viele Fremde konnten trotz Dublin-Verfahren 2016 nicht überstellt werden und Österreich hat das Asylverfahren durchzuführen?