11309/J XXV. GP

Eingelangt am 16.12.2016
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ANFRAGE

 

des Abgeordneten MMMag. Dr. Kassegger

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport

betreffend Sanitätsversorgung bei der Entsendung zu Maßnahmen der Humanitären Hilfe nach Ungarn

 

Die Bundesregierung hat am 13. September 2016 beschlossen gemäß § 1 Z 1 lit. b i. V.m. § 2 Abs. 1 KSE-BVG ein Kontingent von bis zu 85 Angehörigen des Bundesheeres oder sonstigen Personen nach Ungarn zu Maßnahmen der humanitären Hilfe für die Dauer von sechs Monaten zu entsenden.

Dem Ministerratsbeschlussprotokoll ist folgendes zu entnehmen:

„Die Unterstützung im Sanitätsbereich hinsichtlich Versorgung österreichischer Kräfte wird durch Freiwillige des Arbeiter-Samariterbundes Österreichs (ASBÖ) wahrgenommen, die für die Dauer der Entsendung mit befristetem Dienstvertrag nach dem Vertragsbedienstetengesetz 1948 aufgenommen werden.“

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport nachstehende

 

 

Anfrage:

 

 

  1. Wie hoch sind die Kosten für die Zurverfügungstellung eines Notarztwagens des Samariterbundes für diesen Auslandseinsatz?
  2. Wurde diese Leistung ausgeschrieben?
  3. Wenn nein, warum nicht?
  4. Wenn ja, wann?
  5. Wenn ja, wer hat ein Angebot abgegeben?
  6. Gab es ein Angebot vom Roten Kreuz für diesen Einsatz?
  7. Wenn nein, warum nicht?
  8. Über wie viele Notarztwagen verfügt das Österreichische Bundesheer?
  9. Warum wurde nicht ein Notarztwagen des Bundesheeres für diesen Einsatz verwendet?