11310/J XXV. GP

Eingelangt am 16.12.2016
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Anfrage

 

 

der Abgeordneten Dr. Jessi Lintl

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen

betreffend „Tätigkeit der Bundes-Gleichbehandlungskommission“

 

 

Auf der Homepage des Bundesministeriums für Gesundheit und Frauen ist betreffend die Bundes-Gleichbehandlungskommission folgendes veröffentlicht:

 

Die Bundes-Gleichbehandlungskommission (B-GBK) stellt sich vor

Einrichtung

Die Bundes-Gleichbehandlungskommission (B-GBK) ist im Bundesministerium für Gesundheit und Frauen eingerichtet. Sie ist eine besondere Verwaltungseinrichtung des Bundes, die wegen Diskriminierungen im Zusammenhang mit einem Dienstverhältnis zum Bund angerufen werden kann.

Aufgaben

Die Bundes-Gleichbehandlungskommission, die in zwei Senaten entscheidet, hat sich mit allen die Gleichbehandlung von Frauen und Männern, die Frauenförderung und die Gleichbehandlung ohne Unterschied der ethnischen Zugehörigkeit, der Religion oder der Weltanschauung, des Alters oder der sexuellen Orientierung im Bundesdienst betreffenden Fragen zu befassen.

Auf Antrag oder von Amts wegen haben die Senate Gutachten zu erstatten, ob eine Verletzung des Gleichbehandlungsgebotes vorliegt. Senat I prüft darüber hinaus die Einhaltung des Frauenförderungsgebotes.

ACHTUNG

Ein Antrag an die Kommission ist nur binnen 6 Monaten ab Kenntnis der behaupteten Diskriminierung oder Verletzung des Frauenförderungsgebotes zulässig. Abweichend davon ist ein Antrag wegen Verletzung des Diskriminierungsverbotes bei der Beendigung des Dienst- oder Ausbildungsverhältnisses binnen 14 Tagen und wegen einer Verletzung des Diskriminierungsverbotes bei sexueller Belästigung und Belästigung binnen 3 Jahren zulässig.


Zuständigkeiten

·         Senat I: für die Gleichbehandlung von Frauen und Männern

·         Senat II: für die Gleichbehandlung ohne Unterschied der ethnischen Zugehörigkeit, der Religion oder der Weltanschauung, des Alters oder der sexuellen Orientierung

Zusammensetzung

Senat I

·         Mag. Ingrid Löscher-Weninger, Bundesministerium für Gesundheit und Frauen - Vorsitzende

·         Dr. Anita Pleyer, Bundeskanzleramt

·         Dr. Brigitte Sandara, Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft

·         Dr. Elfriede Fritz, Vertreterin der Interministeriellen Arbeitsgruppe für Gleichbehandlungsfragen

·         Monika Gabriel, Gewerkschaft Öffentlicher Dienst

·         Korinna Schumann, Gewerkschaft Öffentlicher Dienst

·         Ulrike Ernstbrunner, Gewerkschaft der Post- und Fernmeldebediensteten

·         Eveline Köberl, Gewerkschaft der Post- und Fernmeldebediensteten


Senat II

·         Dr. Silvia Baldinger, Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt- und Wasserwirtschaft – Vorsitzende

·         Mag. Susanne Haunold-Thiel, Bundeskanzleramt

·         Mag. Ingrid Löscher-Weninger, Bundesministerium für Gesundheit und Frauen

·         Mag. Gerlinde Weilinger, Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft

·         Mag. Ursula Hafner, Gewerkschaft Öffentlicher Dienst

·         Dr. Andrea Eisler, Gewerkschaft Öffentlicher Dienst

·         Kerstin Koskarti, Gewerkschaft der Post- und Fernmeldebediensteten

·         Silvia Bauer, Gewerkschaft der Post- und Fernmeldebediensteten

Kontakt:

Bundesministerium für Gesundheit und Frauen
Geschäftsführung:
Mag. Beatrix Gojakovich (Senat I + II)
Mag. Sandra Ulrich (Senat II)
Abteilung IV/3 
Minoritenplatz 3
1010 Wien
Tel.: +43 1 531 20-2433
Fax: +43 1 531 20-812439
beatrix.gojakovich@bmgf.gv.at
sandra.ulrich@bmgf.gv.at


In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen nachstehende

 

ANFRAGE

 

1)    Warum bestehen die Gleichbehandlungskommission gem. § 22 B-GlBG bzw. die beiden Senate gem. §§ 22 a und b B-GlBG ausschließlich aus weiblichen Mitgliedern, zumal die ob genannten Gesetzesstellen explizit bei der Einrichtung der Kommission und der Zusammensetzung der Senate die Möglichkeit von Vertreterinnen oder Vertretern erwähnen?

2)    Wie viele Gutachten gem. § 23a B-GlBG wurden seit 2014 bis dato beantragt? (Bitte um Gliederung nach Antragsberechtigten gem. § 23 a (2) Z1 bis Z4 B-GlBG, nach Geschlechtern in jeder Kategorie der Antragsberechtigten, dem Grund der Diskriminierung sowie dem jeweiligen Antragsgegner.)

3)    Wie viele Gutachten gem. § 23a B-GlBG wurden seit 2014 bis dato zurückgezogen? (Bitte um Gliederung nach Antragsberechtigten gem. § 23 a (2) Z1 bis Z4 B-GlBG und nach Geschlechtern in jeder Kategorie der Antragsberechtigten sowie dem jeweiligen Antragsgegner)

4)    Bei wie vielen Gutachten gem. § 23a B-GlBG seit 2014 bis dato haben sich die angerufenen Senate auf ihre Unzuständigkeit berufen? (Bitte um Gliederung nach Antragsberechtigten gem. § 23 a (2) Z1 bis Z4 B-GlBG und nach Geschlechtern in jeder Kategorie der Antragsberechtigten sowie dem jeweiligen Antragsgegner und der Begründung der Unzuständigkeit)

5)    In wie vielen Fällen von Anträgen seit 2014 bis dato, in denen eine Verletzung des Gleichbehandlungsgebotes oder des Frauenförderungsgebotes vom befassten Senat festgestellt wurde, kam es zu Rechtsfolgen gem. den §§ 17 bis 19b B-GlBG? (Bitte gliedern nach den unterschiedlichen Arten des Schadenersatzes bzw. der Entschädigung, nach den einzelnen  Anspruchsgrundlagen gem. den §§ 17 bis 19b B-GlBG, und Angabe der jeweiligen Höhe bzw. Art und Umfang der Entschädigung, und Angabe der Kosten allfälliger Prozessführungen, sowie einer Gliederung nach Geschlechtern der Anspruchsberechtigten und dem jeweiligen Antragsgegner.)

6)    Warum besteht keine Möglichkeit zur Ergreifung von Rechtsmitteln im Zusammenhang mit den Erledigungen der Bundes-Gleichbehandlungskommission?