11313/J XXV. GP

Eingelangt am 16.12.2016
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Christian Hafenecker, MA

und weitere Abgeordneter

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Jobticket

 

 

Seit dem 1. Jänner 2013 kann das sogenannte Jobticket zur Förderung der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel auch Arbeitnehmer/innen ohne Anspruch auf das Pendlerpauschale vom/von der Arbeitgeber/in steuerfrei zur Verfügung gestellt werden. Erhält ein/e Arbeitnehmer/in vom/von der Arbeitgeber/in ein Jobticket, also eine begünstigte Strecken- oder Netzkarte - im Einkommensteuergesetz „Werkverkehr mit Massenbeförderungsmitteln“ bezeichnet -, steht ihm jedenfalls kein Pendlerpauschale zu. Kosten, die nicht durch das Jobticket gedeckt werden, können bis zur Höhe der Pauschalbeträge berücksichtigt werden.

 

Damit das Jobticket steuerfrei bleibt, sind insbesondere zu beachten, dass es sich um keine Gehaltsumwandlung handeln darf, eine Streckenkarte, die nur zur Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstätte berechtigt (Ausnahme Wien, wo die Netzkarte zum Jobticket wird, das es keine Streckenkarte gibt), handeln muss und dass der/die Arbeitgeber/in die Kosten des Fahrausweises direkt an das Verkehrsunternehmen bezahlt.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen dazu an den Bundesminister für Finanzen folgende

 

ANFRAGE

 

 

1.     Wie viele Personen nutzten jeweils 2014, 2015 bzw. 2016 das Jobticket (bitte um Angabe insgesamt sowie aufgeschlüsselt nach Bundesländern)?

2.     Wie viele dieser Personen haben davor Pendelpauschale bezogen (bitte um Angabe insgesamt sowie aufgeschlüsselt nach Bundesländern)?

3.     Wie viele dieser Personen (Frage 1) hätten grundsätzlich einen Anspruch auf Pendlerpauschale (bitte um Angabe insgesamt sowie aufgeschlüsselt nach Bundesländern)?

4.     Wie viele Personen im Bundesdienst nutzten jeweils 2014, 2015 bzw. 2016 das Jobticket?

5.     Welche Bundesstellen bieten ihren Bediensteten die Nutzung eines Jobtickets an und wie viele Bedienstete machen davon (prozentuell) jeweils Gebrauch?


6.     Wie viele Personen im Landesdienst nutzten jeweils 2014, 2015 bzw. 2016 das Jobticket?

7.     Wie viele Landesstellen bieten ihren Bediensteten die Nutzung eines Jobtickets an und wie viele Bedienstete machen davon (prozentuell) jeweils Gebrauch?

8.     Welche Maßnahmen werden Sie setzten, dass künftig das Jobticket sowohl von Bundes- oder Landesstellen als auch von privaten Unternehmen verstärkt angeboten wird?