11314/J XXV. GP

Eingelangt am 16.12.2016
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Carmen Schimanek

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

betreffend Lebensbestätigungen von Pensionsbezieher im Ausland

 

Am 22.09. stellte Ihnen NAbg. Carmen Schimanek eine Parlamentarische Anfrage bezüglich Pensionsbezieher im Ausland (10358/J). Konkret ging es dabei um die Lebensbestätigungen, welche von Pensionsbeziehern, die im Ausland leben, vorgewiesen werden müssen, um ihre Leistungen zu erhalten.

 

In der Anfragebeantwortung (9891/AB) erklärten Sie, dass ihnen keine bezüglichen Daten vorliegen würden und es aus verwaltungsökonomischer Sicht nicht gerechtfertigt wäre, diese zu erheben.

 

Ihr Vorgänger Rudolf Hundstorfer beantwortete eine Anfrage des Team Stronach (7207/J) zu den Lebensbestätigungen in den Jahren 2013 und 2014 am 26.01.2016 in der Anfragebeantwortung (7003/AB) mit einer kompletten Auflistung, geschlüsselt nach Pensionsversicherungsanstalten, der erbrachten, bzw. nicht erbrachten Lebensbestätigungen in den Jahren 2013 und 2014.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz folgende

 

 

ANFRAGE

 

1.    Wie lautet der Grund, warum die Daten zu Lebensbestätigungen für die Jahre 2013 und 2014 dem Sozialministerium noch vorliegen, für das Jahr 2015 allerdings nicht?

2.    Weshalb ist eine Einbringung von genauen Daten „aus verwaltungsökonomischer Sicht nicht gerechtfertigt“, wie es in der Anfragebeantwortung 9891/AB lautet?

3.    Wurden dem Sozialministerium die Daten zu den Lebensbestätigungen für das Jahr 2015, ähnlich jenen der Vorjahre, vom Hauptverband der Sozialversicherungsträger breits übermittelt?

4.    Wenn nein, werden sie noch übermittelt?


5.    Falls sie nicht mehr übermittelt werden, was ist der Grund weshalb sie in den Vorjahren eingeholt/übermittelt wurden, für das Jahr 2015 aber nicht mehr?