11317/J XXV. GP

Eingelangt am 16.12.2016
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Christian Hafenecker, MA

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie

betreffend Anbringung §57a-Pickerl

 

 

In der kalten Jahreszeit kommt es immer wieder vor, dass beim Eiskratzen das
§ 57a-Pickerl auf der Frontscheibe des KFZ versehentlich beschädigt werden. Da die Unlesbarkeit der Prüfplakette strafbar ist und üblicherweise eine Strafe von etwa 100 Euro nach sich zieht - theoretisch reicht der Strafrahmen sogar bis 5.000 Euro - ist ein rasches Anbringen eines Ersatzpickerls angebracht.

Auch wenn seit 1. Oktober 2014 die Ausgabe aller Begutachtungsplaketten in Österreich elektronisch erfasst wird, was unter anderem zu Erleichterungen bei der Ausstellung von einem Ersatzpickerl geführt hat, ist der Erwerb und die Anbringung eines Ersatzpickerls dennoch mit Kosten und zeitlichem Aufwand für den KFZ-Besitzer verbunden.

Unverständlich ist daher, dass jahrelange Bemühungen und Anregungen diverser Stellen bislang nicht dazu geführt haben, dass das Pickerl so wie beispielsweise die Mautvignette innen angebracht wird und daher beim Eiskratzen nicht zerstört werden kann und zudem mutwilliges Zerstören durch Dritte verhindert wird.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie folgende

 

ANFRAGE

 

 

1.     Wie viele Ersatzpickerl wurden jeweils in den letzten 5 Jahren ausgestellt?

2.     Wurde dabei ein weit größerer Bedarf von Ersatzpickerl in der kalten Jahreszeit im Vergleich zum übrigen Jahr festgestellt?

3.     Wie hoch sind die Kosten für ein Ersatzpickerl und wie setzen sich die Kosten zusammen?

4.     Wie viele Strafen aufgrund der Unlesbarkeit eines Pickerls wurden jeweils in den letzten 5 Jahren ausgesprochen (aufgeschlüsselt nach Jahr und Monat)?

5.     Welche „Verbesserungen“ – insbesondere hinsichtlich Kosten, zeitliche Dauer der Ausstellung und freie Wahl des Ausstellers eines Ersatzpickerls - hat die elektronische Erfassung der Begutachtungsplaketten gebracht?


6.     Wie und wo sind die mit dem § 57a-Pickerl vergleichbaren Prüfplaketten in anderen Staaten angebracht?

7.     Wann werden Sie innen aufzuklebende § 57a-Pickerl einführen?