11336/J XXV. GP

Eingelangt am 16.12.2016
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Anfrage

 

der Abgeordneten Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde an Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien

betreffend Abwicklung von Bauprojekten

BEGRÜNDUNG

 

In seinen Positionen für eine nachhaltige Entwicklung Österreichs (Reihe 2016/2) stellt der Rechnungshof zahlreiche Mängel bei der Durchführung von Bauvorhaben fest, die unzureichende Planung im Vorfeld, mangelhafte Organisation während der Durchführung und unzureichende Vorsorgen zur Absicherung finanzieller Ansprüche  betreffen. Zu Letzterem merkt der Rechnungshof unter anderem Folgendes an:

„In den letzten Jahren stellte der RH wiederholt fest, dass Auftragnehmerinnen und Auftragnehmer im Verlauf der Abwicklung von Hoch– und Tiefbauprojekten und im Kraftwerksbau Methoden zur Verbesserung des jeweiligen Angebotspreises entwickelten. Im Rahmen ihres sogenannten „Claim Managements“ verfolgten sie das Ziel, Abweichungen vom vertraglich Vereinbarten zu erkennen und Ansprüche daraus – im Sinne der Maximierung der Vergütung bei einem gegebenen Bauvertrag – durch Mehrkostenforderungen bzw. die Zusatzaufträge geltend zu machen.

Für den öffentlichen Auftraggeber resultiert aus der Praxis des Claim Managements ein hohes Risikopotenzial, weil einerseits daraus überproportionale Auswirkungen auf die Kostenentwicklung erwachsen können, andererseits können die jeweiligen Mehrkostenforderungen Streitfragen und Probleme auslösen, die sich auf den Bauablauf nachteilig auswirken.

Daraus ergibt sich für den öffentlichen Auftraggeber bei der Durchführung von Ver­gaben und der Abwicklung von Bauvorhaben zwingend die Notwendigkeit zur Gegensteuerung durch das sogenannte Anti–Claimmanagement. Hierzu bedarf es für den jeweiligen öffentlichen Bauherrn nach Ansicht des RH personeller, organisatorischer und inhaltlicher Maßnahmen.“

Der Rechnungshof entwickelte zahlreiche Empfehlungen, denen es nachzukommen gilt, um Steuergeld verantwortungsbewusst zu verwenden.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1)    Wird, wie vom RH empfohlen, vor allen Investitionsentscheidungen eine umfassende Wirtschaftlichkeitsberechnung erstellt und offen gelegt? Gibt es dafür schriftlich und verbindlich festgelegte Richtlinien/Prozeduren? (siehe Empfehlung 309)[1]

2)    Setzen Sie vor Abwicklung komplexer Sanierungsprojekte von Beginn an eine für alle Projektbeteiligten verbindliche Projektorganisation ein? Gibt es dafür schriftlich und verbindlich festgelegte Richtlinien/Prozeduren? (siehe Empfehlung 310)

3)    Wie stellen Sie sicher, dass die Terminplanung bei Projekten realistisch ist? Gibt es dafür schriftlich und verbindlich festgelegte Richtlinien/Prozeduren? (siehe Empfehlung 311)

4)    Sehen Sie bei Bauprojekten eine Aufgabentrennung von Planung, Bauaufsicht und begleitender Kontrolle vor? (siehe Empfehlung 314)

5)    Sehen Sie bei Bauprojekten eine Aufgabentrennung von Kosten- und Terminmanagement einerseits, Generalplaner andererseits bzw. zwischen Örtlicher Bauaufsicht und Kontrolle vor? (siehe Empfehlung 314)

6)    Sehen Sie bei Bauprojekten eine Aufgabentrennung von beratenden und entscheidenden Stellen vor? (siehe Empfehlung 314)

7)    Stellen Sie bei Bauprojekten sicher, dass eine durchgängige Baudokumentation nach ÖNORM erstellt wird? (siehe Empfehlung 317)

8)    Gibt es bei Bauprojekten Ihres Ministeriums immer eine funktionierende und unabhängige Örtliche Bauaufsicht? (siehe Empfehlung 318)

 



[1] Nummer des Vorschlags/ der Empfehlung in: Rechnungshof, Positionen für eine nachhaltige Entwicklung Österreichs, 2016