11341/J XXV. GP

Eingelangt am 16.12.2016
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Anfrage

 

der Abgeordneten Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft

betreffend Antikorruptionsmaßnahmen

BEGRÜNDUNG

 

Nicht nur der RH misst dem Thema Korruptionsbekämpfung seit jeher einen besonderen Stellenwert zu, da Korruption die Effizienz und Effektivität staatlichen Handelns untergräbt. Sie beeinträchtigt die objektive  Aufgabenwahrnehmung,  schädigt  den  Staatshaushalt,  hemmt die wirtschaftliche und geistige Entwicklung und schmälert das Vertrauen in Rechtsstaatlichkeit und Demokratie. Deshalb entwickelte der Rechnungshof auf der Basis der Erfahrung durch zahlreiche Prüfvorgänge einen eigenen Leitfaden zur Vermeidung von Korruption und für die Prüfung von Korruptionspräventionssystemen. In seinen Positionen für eine nachhaltige Entwicklung Österreichs  mit 1007 Vorschlägen zur Verwaltungsreform (Reihe 2016/2) finden sich zahlreiche Empfehlungen zur Korruptionsprävention, die einer konsequenten Anwendung bedürfen.

Diese Vorschläge betreffen natürlich nicht nur die Zentralstelle, sondern auch die jeweiligen Beteiligungen und Ausgliederungen:

Tab. 1

1) Agentur für Qualitätssicherung und Akkreditierung Austria

2) Akademie der bildenden Künste Wien

3) Bibliothekenverbund

4) Institute of Science and Technology

5) Kunstuniversität Graz

6) Medizinische Universität Graz

7) Medizinische Universität Innsbruck

8) Medizinische Universität Wien

9) Montanuniversität Leoben

10) Mozarteum Salzburg

11) Österreichische Akademie der Wissenschaften

12) Österreichische Austauschdienst-GmbH (OeAD)

13) Österreichische Mensen Betriebsgesellschaft mbH

14) PEG MedAustron GmbH

15) Technische Universität Graz

16) Technische Universität Wien

17) Universität für angewandte Kunst Wien

18) Universität für Bodenkultur Wien

19) Universität für künstlerische und industrielle Gestaltung Linz

20) Universität für Musik und darstellende Kunst Wien

21) Universität für Weiterbildung Krems

22) Universität Graz

23) Universität Innsbruck

24) Universität Klagenfurt

25) Universität Linz

26) Universität Salzburg

27) Universität Wien

28) Veterinärmedizinische Universität Wien

29) Wirtschaftsuniversität Wien

30) Austria Wirtschaftsservice GmbH (AWS)

31) Austrian Business Agency (ABA)

32) BIG (Konzern)

33) Energie-Control Austria (E-Control)

34) Rat für Forschung und Technologieentwicklung (FTE-Rat)

35) Schloss Schönbrunn Kultur- und Betriebsges.m.b.H.

36) Schönbrunner Tiergarten GmbH

 

 

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1)    Gibt es eine interne Revision im Ministerium (bzw. in dessen Beteiligungen und Ausgliederungen, siehe Tab. 1) und wenn ja, wo ist sie organisatorisch angesiedelt? (siehe Empfehlung 356[1])

2)    Gibt es im Ministerium (bzw. in dessen Beteiligungen und Ausgliederungen, siehe Tab. 1) einen schriftlichen Verhaltenskodex, der unter anderem Regelungen bezüglich Interessenkonflikten, Befangenheit, Geschenkannahme oder Verhalten bei Einladungen enthält? (siehe Empfehlung 341)

3)    Werden im Ministerium Schulungen zur Korruptionsprävention durchgeführt, wenn ja, wie viele Mitarbeiter nahmen 2015 teil? (siehe Empfehlung 347)

4)    Ist in Ihrem Ministerium (bzw. in dessen Beteiligungen und Ausgliederungen, siehe Tab. 1) durchgehend das Vier-Augen-Prinzip umgesetzt? (siehe Empfehlung 350)

5)    Welche weiteren Maßnahmen setzen Sie, um ein Antikorruptionsbewußtsein zu erreichen und die Compliancekultur zu verbessern? (siehe Empfehlung 337)

 



[1] Nummer des Vorschlags/ der Empfehlung in: Rechnungshof, Positionen für eine nachhaltige Entwicklung Österreichs, 2016