11350/J XXV. GP
Eingelangt am 16.12.2016
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Anfrage
der Abgeordneten Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde an Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien
betreffend Antikorruptionsmaßnahmen
Nicht nur der RH misst dem Thema Korruptionsbekämpfung seit jeher einen besonderen Stellenwert zu, da Korruption die Effizienz und Effektivität staatlichen Handelns untergräbt. Sie beeinträchtigt die objektive Aufgabenwahrnehmung, schädigt den Staatshaushalt, hemmt die wirtschaftliche und geistige Entwicklung und schmälert das Vertrauen in Rechtsstaatlichkeit und Demokratie. Deshalb entwickelte der Rechnungshof auf der Basis der Erfahrung durch zahlreiche Prüfvorgänge einen eigenen Leitfaden zur Vermeidung von Korruption und für die Prüfung von Korruptionspräventionssystemen. In seinen Positionen für eine nachhaltige Entwicklung Österreichs mit 1007 Vorschlägen zur Verwaltungsreform (Reihe 2016/2) finden sich zahlreiche Empfehlungen zur Korruptionsprävention, die einer konsequenten Anwendung bedürfen.
Diese Vorschläge betreffen natürlich nicht nur die Zentralstelle, sondern auch die jeweiligen Beteiligungen und Ausgliederungen:
Tab. 1
1) Albertina |
2) ART for ART Theaterservice GmbH |
3) Austria-Film und Video GmbH |
4) Bundestheaterholding GmbH |
5) Burgtheater GmbH |
6) Museum für angewandte Kunst (MAK) |
7) Museum moderner Kunst Stiftung Ludwig Wien (MUMOK) |
8) MuseumsQuartier Errichtungs- und Betriebsgesellschaft mbH |
9) Naturhistorisches Museum Wien |
10) Österreichische Galerie Belvedere |
11) Österreichische Nationalbibliothek |
12) Österreichisches Filminstitut |
13) Technisches Museum Wien mit Österreichischer Mediathek |
14) Volksoper Wien GmbH |
15) Wiener Staatsoper GmbH |
16) Kunsthistorisches Museum mit Museum für Völkerkunde und Österreichischem Theatermuseum |
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende
1) Gibt es eine interne Revision im Ministerium (bzw. in dessen Beteiligungen und Ausgliederungen, siehe Tab. 1) und wenn ja, wo ist sie organisatorisch angesiedelt? (siehe Empfehlung 356[1])
2) Gibt es im Ministerium (bzw. in dessen Beteiligungen und Ausgliederungen, siehe Tab. 1) einen schriftlichen Verhaltenskodex, der unter anderem Regelungen bezüglich Interessenkonflikten, Befangenheit, Geschenkannahme oder Verhalten bei Einladungen enthält? (siehe Empfehlung 341)
3) Werden im Ministerium Schulungen zur Korruptionsprävention durchgeführt, wenn ja, wie viele Mitarbeiter nahmen 2015 teil? (siehe Empfehlung 347)
4) Ist in Ihrem Ministerium (bzw. in dessen Beteiligungen und Ausgliederungen, siehe Tab. 1) durchgehend das Vier-Augen-Prinzip umgesetzt? (siehe Empfehlung 350)
5) Welche weiteren Maßnahmen setzen Sie, um ein Antikorruptionsbewußtsein zu erreichen und die Compliancekultur zu verbessern? (siehe Empfehlung 337)
[1] Nummer des Vorschlags/ der Empfehlung in: Rechnungshof, Positionen für eine nachhaltige Entwicklung Österreichs, 2016