11351/J XXV. GP

Eingelangt am 16.12.2016
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Anfrage

der Abgeordneten Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde an den Bundeskanzler

betreffend Antikorruptionsmaßnahmen

BEGRÜNDUNG

Nicht nur der RH misst dem Thema Korruptionsbekämpfung seit jeher einen besonderen Stellenwert zu, da Korruption die Effizienz und Effektivität staatlichen Handelns untergräbt. Sie beeinträchtigt die objektive  Aufgabenwahrnehmung,  schädigt  den  Staatshaushalt,  hemmt die wirtschaftliche und geistige Entwicklung und schmälert das Vertrauen in Rechtsstaatlichkeit und Demokratie. Deshalb entwickelte der Rechnungshof auf der Basis der Erfahrung durch zahlreiche Prüfvorgänge einen eigenen Leitfaden zur Vermeidung von Korruption und für die Prüfung von Korruptionspräventionssystemen. In seinen Positionen für eine nachhaltige Entwicklung Österreichs  mit 1007 Vorschlägen zur Verwaltungsreform (Reihe 2016/2) finden sich zahlreiche Empfehlungen zur Korruptionsprävention, die einer konsequenten Anwendung bedürfen.

Diese Vorschläge betreffen natürlich nicht nur die Zentralstelle, sondern auch die jeweiligen Beteiligungen und Ausgliederungen:

Tab. 1

1) Statistik Österreich

2) Wiener Zeitung GmbH

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1)    Gibt es eine interne Revision im Bundeskanzleramt (bzw. in dessen Beteiligungen und Ausgliederungen, siehe Tab. 1) und wenn ja, wo ist sie organisatorisch angesiedelt? (siehe Empfehlung 356[1])

2)    Gibt es im Bundeskanzleramt (bzw. in dessen Beteiligungen und Ausgliederungen, siehe Tab. 1) einen schriftlichen Verhaltenskodex, der unter anderem Regelungen bezüglich Interessenkonflikten, Befangenheit, Geschenkannahme oder Verhalten bei Einladungen enthält? (siehe Empfehlung 341)

3)    Werden im Bundeskanzleramt Schulungen zur Korruptionsprävention durchgeführt, wenn ja, wie viele Mitarbeiter nahmen 2015 teil? (siehe Empfehlung 347)

4)    Ist im Bundeskanzleramt (bzw. in dessen Beteiligungen und Ausgliederungen, siehe Tab. 1) durchgehend das Vier-Augen-Prinzip umgesetzt? (siehe Empfehlung 350)

5)    Welche weiteren Maßnahmen setzen Sie, um ein Antikorruptionsbewußtsein zu erreichen und die Compliancekultur zu verbessern? (siehe Empfehlung 337)



[1] Nummer des Vorschlags/ der Empfehlung in: Rechnungshof, Positionen für eine nachhaltige Entwicklung Österreichs, 2016