11352/J XXV. GP

Eingelangt am 16.12.2016
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Anfrage

 

der Abgeordneten Wolfgang Zinggl, Freundinnen und Freunde an den Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien

betreffend Wiens Weltkulturerbe Status II

BEGRÜNDUNG

 

Im Juli 2016 hat die UNESCO abermals festgestellt, dass die Stadtentwicklung in der Kernzone des Weltkulturerbes „Historisches Zentrum Wien“ bereits ein „kritisches Ausmaß“ erreicht hat. Damit verbunden war der dringende Aufruf, keine weiteren Hochhäuser darin zu genehmigen (UNESCO Welterbe Komitee, Decision 40 COM 7B.49).

Das Hochhausprojekt am Heumarkt soll nach einer Nachdenkpause mit einer Gebäudehöhe von 66 Metern nunmehr doch umgesetzt werden. Wien wird deshalb aller Voraussicht nach auf die Rote Liste gefährdeten Welterbes kommen und in der Folge den Status verlieren.

Der Titel um seiner selbst willen ist nicht so interessant wie die Folgen des Verlusts. Bald würden dem einen viele weitere Hochhäuser folgen. Aufgrund des Präzedenzfalls könnte ihnen nichts mehr entgegengehalten werden. Der international geschätzte Stadtkern verliert seine Attraktivität und Einzigartigkeit.

In der Anfragebeantwortung 8762/AB vom 29. Juni 2016 schreiben Sie: „Der Status als UNESCO-Welterbe ist für das historische Zentrum von Wien (und alle anderen österreichischen UNESCO-Welterbe-Stätten) von großer Bedeutung.“

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1)    Wie groß schätzen Sie mittlerweile die Gefahr ein, dass Österreich eine seiner Welterbe-Stätten verliert?

2)    Was haben Sie bisher unternommen, um den Vertrag mit der UNESCO seitens der Republik nicht zu gefährden?

3)    Wie erfolgreich waren diese Bemühungen?

4)    Was werden Sie noch unternehmen, um die Gefahr abzuwenden, dass der Status „Weltkulturerbe“ für Wien verloren geht?

5)    Im Strategiebericht zum Bundesfinanzrahmen 2017-2020 steht an prominenter Stelle die nachhaltige Absicherung des Weltkulturerbes in Österreich als eine der wichtigsten laufenden und geplanten Maßnahmen. Im Bundesvoranschlag für das Budget 2017 gibt es dieses Ziel nicht mehr. Warum eigentlich nicht – hat die Republik dieses Ziel mittlerweile aufgegeben?

6)    Die UNESCO hat die Republik um eine Stellungnahme bis 1.2.2017 ersucht. Wann und wie werden Sie als Vertragspartner der UNESCO gegenüber argumentieren?