11365/J XXV. GP

Eingelangt am 22.12.2016
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Anfrage

 

der Abgeordneten Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres

betreffend Vergaben - Compliance

 

BEGRÜNDUNG

 

Neben zahlreichen Vorschlägen zur Verwaltungsreform empfiehlt der Rechnungshof in seinen Positionen für eine nachhaltige Entwicklung Österreichs (Reihe 2016/2) zahlreiche Maßnahmen im Bereich des Vergabewesens. Denn Im Bereich Vergaben stellte der RH im Zuge zahlreicher Gebarungsüberprüfungen wiederholt Mängel fest, die sich wie folgt zusammenfassen lassen (vgl. S. 131):

·        unzweckmäßige Vertragsgestaltung (z.B. „Vergabepraxis im BMI mit Schwerpunkt Digitalfunk“, Reihe Bund 2013/2);

·        mangelhafte Dokumentation von Entscheidungen und Leistungen (z.B. „Vergabepraxis im BMI mit Schwerpunkt Digitalfunk“, Reihe Bund 2013/2);

·        nicht nachvollziehbare Inanspruchnahme von Ausnahmetatbeständen gemäß Bundesvergabegesetz (z.B. „Generalsanierung und Erweiterung des Museums zeitgenössischer Kunst (21er Haus)“, Reihe Bund 2014/6);

·        Verzicht auf Vergleichsangebote (z.B. „Öffentlichkeitsarbeit des BMLFUW“, Reihe Bund 2013/4);

·        Bevorzugung von Auftragswerbern aufgrund von Vorkenntnissen aus Vorprojekten oder früheren Projektphasen („Heranziehung externer Berater“, Reihe Bund 2004/7);

·        nachträgliche Leistungskonkretisierung bzw. Vertragsabschluss nach Leistungserbringung („Heranziehung externer Berater“, Reihe Bund 2004/7).

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende


ANFRAGE

 

1)    Ist in Ihren Vergaberichtlinien festgelegt, dass Leistungen nur auf Basis ausreichender Dokumentation vergütet werden? (siehe Empfehlung 321) [1]

a.    Wo ist verbindlich festgelegt, was eine ausreichende Dokumentation ist?

b.    Verwenden Sie eine Dokumentation nach internationalen Qualitätsmanagementstandards?

2)    Welche Maßnahmen ergreifen Sie, um Mehrkostenforderungen zu vermeiden bzw. abzuwehren? (siehe Empfehlung 328)

3)    Sehen Ihre Vergaberichtlinien verbindlich einen Prüf- Genehmigungs- und Auftragsschritt bei zusätzlichen erforderlichen Leistungen vor? (siehe Empfehlung 323)

4)    Sehen Ihre Vergaberichtlinien verbindlich vor, unvollständige und/oder unüberprüfbare Zusatzangebote in jedem Fall zurückzuweisen? (siehe Empfehlung 324)



[1] Nummer des Vorschlags/ der Empfehlung in: Rechnungshof, Positionen für eine nachhaltige Entwicklung Österreichs, 2016