11384/J XXV. GP

Eingelangt am 22.12.2016
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Anfrage

 

der Abgeordneten Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport

betreffend die, insbesondere private, Dienstwagennutzung

 

Die private Nutzung von Dienstwagen sorgt für ständige Irritationen der Öffentlichkeit. Regierungsmitglieder betrachten nicht nur den Dienstwagen und seine Privatnutzung, sondern auch die diesbezügliche Inanspruchnahme des Chauffeurs als einen legitimen Gehaltsbestandteil. So ist es u.a. der Anfragebeantwortung 4634/AB XXV.GP des damaligen Bundeskanzlers Werner Faymann vom Juni 2015 zu entnehmen.

 

Diese Anfragebeantwortung hat etliche Fragen bzw. Beantwortungsgrundlagen offen gelassen. Ebenso verhält es sich mit Antworten anderer MinisterInnen auf die damaligen im Paket an alle Ressorts gestellten Anfragen sowie mit Beantwortungen weiterer Anfragen-Pakete zum Thema Dienstwagennutzung im Lauf des Jahres 2016.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1.         Gibt es einen Dienstwagenpool in Ihrem Ministerium, der von den Berechtigten flexibel genutzt werden kann?

2.         Ist Ihr Dienstwagen Teil dieses Pools?

3.         Wie viele Kilometer wurden mit Ihrem Dienstwagen in den Jahren 2013, 2014, 2015 und 2016 jeweils zurückgelegt?

4.         Werden für die Dienstwagen Ihres Ministeriums Fahrtenbücher geführt?

5.         Falls nur für einen Teil der Dienstwagen Fahrtenbücher geführt werden: Für welche?


6.         Besteht für Ihren Dienstwagen eine Ausnahme von der gemäß § 2 der Fahrtenbuchverordnung (FahrtbV) geltenden Verpflichtung zur Führung eines Fahrtenbuchs? Wenn ja, auf welcher rechtlichen Grundlage? Zutreffendenfalls bitte um Angabe der konkreten Bestimmung aus § 8 Abs 1 oder 2 der FahrtbV bzw einer eventuellen anderweitigen Grundlage.

7.         Wenn nein: Wie viele der mit Ihrem Dienstwagen zurückgelegten Kilometer dienten im Jahr 2013, 2014, 2015, 2016 jeweils privaten Zwecken?

8.         Nehmen Sie bei Privatfahrten mit dem Dienstwagen die Dienste des Chauffeurs in Anspruch?

9.         Werden die Tankrechnungen auch bei Privatfahrten vom Ministerium bezahlt? Wenn ja, warum, wenn nein auf welcher Basis erfolgt die mengenmäßige Zuscheidung dienstlich/privat?

10.      Leisten Sie für die Benützung des Dienstwagens einen monatlichen Beitrag gem. § 9 Abs. 2 Bundesbezügegesetz?

11.      Wenn ja, welchem Prozentsatz des Anschaffungswerts des jeweiligen Dienstwagens entspricht dieser Beitrag?

12.      Wie ist inhaltlich im Einzelnen zu rechtfertigen, dass für die Benützung der Dienstwagen von BundesministerInnen infolge § 9 Abs 2 Bundesbezügegesetz ein deutlich tiefer gedeckelter monatlicher Beitrag zu leisten ist als von dienstwagennutzenden „NormalbürgerInnen“?

13.      Welche von den „generellen Ausführungen zum Vollzug des § 9 des Bundesbezügegesetzes“ in 4634/AB XXV.GP des Bundeskanzlers abweichende Usancen, interne Regelungen o.ä. kommen in Ihrem Ressort im Einzelnen zum Tragen?

14.      Im Rahmen dieser „generellen Ausführung“ wird unter anderem argumentiert, dass die Zulässigkeit der uneingeschränkten Nutzung des Dienstwagens (also insbes. auch Privatnutzung) sich „auch daraus“ ergeben würde, dass rein dienstliche Verwendungen „etwa in landesrechtlichen Regelungen“ „immer ausdrücklich normiert“ seien. Haben Sie Vorschläge für eine entsprechende bundesrechtliche Regelung entwickelt?

15.      Welche Linie verfolgen Sie im Hinblick auf den offensichtlich möglichen und in einzelnen Ressorts auch bereits gelebten Verzicht von MinisterInnen und ggfs. StaatssekretärInnen auf die Privatnutzung des Dienstwagens und welche Aktivitäten a) haben Sie diesbezüglich wann im Einzelnen gesetzt, b) planen Sie bis wann im Einzelnen zu setzen?