11391/J XXV. GP

Eingelangt am 22.12.2016
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

der Abgeordneten Peter Pilz, Freundinnen und Freunde an den Bundesminister für Justiz

betreffend Verfahrensstand zu Ukraine-Geldwäsche

BEGRÜNDUNG

 

Im Februar 2016 präsentierte das ukrainische „Anti-Corruption Action Center“ (AntAC) auf einer Pressekonferenz in Wien Vorwürfe gegen österreichische Banken, welche in weiterer Folge als Sachverhaltsdarstellung an die Staatsanwaltschaft übergeben wurden.

Das AntAC, eine Nicht-Regierungsorganisation in Kiew, gibt etwa an Belege dafür zu haben, dass die Meinl Bank in zumindest fünf Fällen zusammen mindestens 200 Millionen Euro aus der Ukraine in Offshore-Firmen verschoben habe. Das Mittel dazu sei ein sogenanntes "Back-to-back"-Geschäft gewesen. Dabei legt eine ukrainische Bank eine hohe Summe auf ein Konto der Meinl Bank. Dieses Geld nutze die Meinl Bank als Sicherheit für einen Kredit an eine Gesellschaft in einem Steuerparadies. Wenn später die ukrainische Bank pleite gehe, werde parallel dazu der Kredit als notleidend erklärt, die Meinl Bank greife auf die Sicherheit zu. Das Geld sei damit für die ukrainische Bank verloren.

Nach Einschätzung des AntAC bestehe der (mit Belegen) begründete Verdacht, dass der begünstigte Eigentümer der Offshore-Gesellschaft zugleich auch Eigentümer oder Insider der Bank sei, von der das Geld stammte.

Nach einer Pleite werden ukrainische Banken unter Aufsicht gestellt. Dann wird die Einlagensicherung fällig. Auf die an die Meinl Bank abgeflossenen Summen - meist 10 bis 50 Millionen Euro - könne aber nicht mehr zurückgegriffen werden. Nach den Recherchen des AntAC würden Auskunftsersuchen der Interimsverwalter durch die Meinl Bank oft nicht beantwortet. Die zugrunde liegenden Verträge seien in den ukrainischen Banken nicht auffindbar. Insgesamt sind in der Ukraine 64 Banken zahlungsunfähig geworden, die Einlagensicherung wurde mit 3,2 Milliarden Euro belastet - keine ukrainischen Steuergelder, sondern US-amerikanische und europäische. Denn die Einlagensicherung wird aus Hilfsmitteln gezahlt.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE

 

1)    Wie ist der Verfahrensstand hinsichtlich der vom Anti-Corruption Action Center angezeigten Verdachtsfälle gegen österreichische Banken?

2)    Wie viele österreichische Banken sind von diesen Verdachtsfällen betroffen?

3)    Welche österreichischen Banken sind von diesen Verdachtsfällen betroffen?

4)    Wurden in dieser Angelegenheit bereits Hausdurchsuchungen in Österreich durchgeführt?

5)    Wurden in dieser Angelegenheit bereits Einvernahmen in Österreich durchgeführt?

6)    Wurden in dieser Angelegenheit bereits Rechtshilfeersuchen an die Ukraine gestellt?

7)    Falls ja: wurden Rechtshilfeersuchen bereits beantwortet?

8)    Wurden in dieser Angelegenheit bereits Rechtshilfeersuchen an weitere Staaten gestellt, über die Zahlungsflüsse geleitet wurden?

9)    Falls ja: an welche Staaten, wie viele Rechtshilfeersuchen jeweils und wurden diese bereits beantwortet?

10) Wurde die FMA über die bestehenden Vorwürfe seitens der Staatsanwaltschaft in Kenntnis gesetzt?

11) Wann ist mit einem Abschluss der Verfahren zu rechnen?