11396/J XXV. GP

Eingelangt am 23.12.2016
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Anfrage

 

der Abgeordneten Steinbichler

Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt- und Wasserwirtschaft

betreffend „g.g.A. - Kundeninformationen“

 

Unterschieden werden bei Vergabe der geschützten EU-Herkunftsbezeichnungen zwei Stufen: geschützte Ursprungsbezeichnung (g.U.) und geschützte geographische Angabe (g.g.A.).[1] Für geschützte geografische Angaben (g.g.A.) ist es ausreichend, wenn eine der Herstellungsstufen (Erzeugung, Verarbeitung oder Herstellung) in einem bestimmten Herkunftsgebiet stattfand.[2]

 

Was genau unter g.g.A. geschützt wird, definiert das BMLFUW auf seiner Homepage folgendermaßen:

„Unter einer „geografischen Angabe“ versteht man den Namen, der zur Bezeichnung eines Erzeugnisses verwendet wird,

·        dessen Ursprung in einem bestimmten Ort oder einer bestimmten Gegend liegt,

·        bei dem wenigstens einer der Produktionsschritte in dem abgegrenzten Gebiet erfolgt, und

·        dessen Qualität, Ansehen oder eine andere Eigenschaft wesentlich auf diesen Ursprung zurückzuführen ist (Art. 5 Abs. 2).“[3]

 

Das heißt, die g.g.A.-Bezeichnung legt nur fest, dass das Produkt in einem Gebiet nach bestimmten Verfahren bearbeitet bzw. verarbeitet wurde. Nicht definiert sind die Rohstoffe und deren Herkunft. Dabei wird von den Kunden bzw. Konsumenten genau das angenommen. Handelt es sich um z.B. Tiroler Speck oder steirisches Kürbiskernöl, wird von Kunden die Herkunft des Fleisches aus Tirol bzw. des Öles aus der Steiermark angenommen. Das ist aber nirgends festgelegt und muss nicht zutreffen.

 

In Österreich haben die g.g.A.-Auszeichnung derzeit diese Lebensmittel:

Quelle: http://ec.europa.eu/agriculture/quality/door/list.html?recordStart=0&recordPerPage=10&recordEnd=10&filter.status=REGISTERED&filter.type=PGI&sort.milestone=desc

 

 

 

So bewirbt das „Magazin zu Herkunft, Tradition und Genuss des Steirischen Kürbiskernöls g.g.A.“ vom November 2016 (mit der Unterstützung des BMLFUW) Steirisches Kürbiskernöl g.g.A. mit diesen Worten:

„Die Gemeinschaft Steirisches Kürbiskernöl g.g.A. setzt in diesem Logo-Dschungel auf Ehrlichkeit, Authentizität und knallharte Kontrolle. […] Im Fall des Steirischen Kürbiskernöls bedeutet g.g.A. vollreife Kerne aus heimischer Erde, traditionellen Röstvorgang und das alles dank Banderole auf eine Blick erkennbar.“

 

Auf Seite 13 steht noch folgende Information zum Herkunftsschutz:

„g.g.A.: Drei Buchstaben, die garantieren, dass die Kürbiskerne aus einem geografisch definierten Gebiet in Österreich stammen, das Öl in einer Ölmühle hergestellt ist und es sich dabei um 100 % reines Kürbiskernöl aus Erstpressung handelt. Wo g.g.A. drauf steht, sind Herkunft, Produktion und Inhalt streng geprüft.“

 

In der selben Publikation finden wir auch eine Werbung für den Steirischen Kren g.g.A. mit dieser Aussage:

„Das EU-Herkunftsschutz-Logo garantiert, dass Steirischer Kren drin ist, wo Steirischer Kren drauf steht!“

 

In diesen Texten wird behauptet, dass g.g.A. Eigenschaften belegt, die eigentlich nur über das Zeichen g.U. (geschützte Ursprungsbezeichnung) garantiert sind. So werden die Konsumenten irregeführt und das unter dem Deckmantel einer Publikation, die vom BMLFUW mitfinanziert wurde.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Land-, Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft nachstehende

 

Anfrage

 

1.      Warum beteiligt sich das BMLFUW an einer Publikation, die irreführenden Angaben macht?

 

2.      Wie beurteilt Ihr Ressort die Falschinformation zu der g.g.A.-Bezeichnung in der Publikation?

 

3.      Wurde diese Publikation finanziell unterstützt?

a.    Falls ja, wie hoch war diese Unterstützung?

b.    Falls nein, warum ist auf der ersten Seite das BMLFUW-Logo?

 

4.      Werden Schritte unternommen, damit es in der Zukunft zu keiner Irreführung der Konsumenten betreffend der g.g.A.-Kennzeichnung kommt?

a.    Falls ja, welche?

b.    Falls nein, wieso nicht?

 

5.      Ist es nicht Konsumententäuschung, wenn in den Produkten mit g.g.A.-Angaben die Hauptbestandteile (etwa: Fleisch, Speck, Milch, Kürbiskerne, usw.) nicht aus der angegebenen bzw. der durch die Auslobung suggerierten Region bzw. sogar aus dem Ausland stamm(t)en?

a.    Falls nein, wie begründen Sie das?

 

6.      Gab es bis dato Anzeigen wegen Missbrauchs von g.g.A.-Bezeichnungen?

a.    Falls ja, um welche Produkte handelte es sich? Waren die jeweiligen Anzeigen gerechtfertigt? Wie wurde in diesen Fällen vorgegangen/entschieden?

 

7.      Gibt es eine offizielle Stellungnahme zu diesen Fakten (Fehlinformation zu g.g.A.-Kennzeichnung) seitens der AGES (AGES - Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH)?

a.    Falls ja, wie lautet diese?

b.    Falls nein, warum wir keine Stellungnahme abgegeben?

 

8.      Warum haben auch Palmölprodukte Regenwald (wie z.B. die Bio-Margarine „Lina Verde“) die „Bio-Austria-Garantie“-Kennzeichnung?

a.    Kann bei einer Produktion auf Plantagen, die durch Regenwaldrodungen entstanden sind, von Bio-Produktion gesprochen werden?

 

9.      Ist ein einheitliches österreichisches Gütesiegel geplant?

 



[1] Wikipedia: https://de.wikipedia.org/wiki/Herkunftsbezeichnung#Gesch.C3.BCtzte_geografische_Angabe_.28g.g.A..2C_engl._PGI.29

[2] Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. November 2012 über Qualitätsregelungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel.

[3] http://www.bmlfuw.gv.at/land/lebensmittel/qs-lebensmittel/lebensmittelqualitaet/herkunft-spezialitaetenschutz/Herkunftsschutz.html