11403/J XXV. GP

Eingelangt am 05.01.2017
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Anfrage

 

der Abgeordneten Albert Steinhauser, Freundinnen und Freunde an den Bundesminister für Justiz

betreffend diversionelle Erledigung eines Strafverfahrens gegen einen FP-Mandatar wegen Urkundenfälschung

BEGRÜNDUNG

 

Die APA berichtete am 16. Dezember 2016:

„Diversion in Unterschriften-Causa um FPÖ-Mandatar

Utl.: Christian Höbart war wegen Urkundenfälschung angeklagt -

      "Übernehme die Verantwortung" =

   Mödling (APA) - Der FPÖ-Abgeordnete Christian Höbart, wegen Urkundenfälschung bei der Gemeinderatswahl 2015 angeklagt gewesen, muss nicht vor Gericht. Er hat einer Diversion zugestimmt. Die Landesgruppe NÖ der Freiheitlichen bestätigte einen diesbezüglichen Bericht der Tageszeitung "Heute" (Freitag-Ausgabe).

   Die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt hatte in der Causa Strafantrag beim Bezirksgericht Mödling eingebracht. Höbart soll bei der Gemeinderatswahl vom 25. Jänner 2015 in Guntramsdorf (Bezirk Mödling) eine Frau ohne deren Einverständnis auf die Wahlliste der FPÖ gesetzt haben. Die Staatsanwaltschaft ging davon aus, dass die Unterschrift auf der Zustimmungserklärung zur Kandidatur gefälscht war. Die ursprünglich für 21. November 2016 angesetzt gewesene Verhandlung wurde kurzfristig abberaumt.

   "Um den im Raum stehenden Vorwurf einer Urkundenfälschung im Rahmen der Vorbereitungen der FPÖ Guntramsdorf zur Gemeinderatswahl 2015 auszuräumen, habe ich mich nach einem Angebot des Bezirksgerichtes Mödling und Rücksprache mit meiner Rechtsvertretung entschieden, einer Diversion zuzustimmen", teilte Höbart, er ist auch geschäftsführender Landesparteichef der FPÖ NÖ, am Freitag in einer Aussendung mit. "Um diese Angelegenheit, deren Ausgang in einem Strafverfahren nicht absehbar gewesen wäre und die meiner Ortsgruppe und mir schon lange im Magen liegt, zu bereinigen, übernehme ich als Ortsparteiobmann dafür die Verantwortung und werde im Gegenzug als Ausgleich im Rahmen der Diversion mit gemeinnütziger Mithilfe bei einer sozialen Organisation der Allgemeinheit etwas zurückgeben." Laut "Heute" handelt es sich um 180 Stunden.

   Zur Causa selbst teilte die FPÖ NÖ am Freitag zudem mit, dass eine junge Kandidatin zwei Tage vor der Gemeinderatswahl 2015 am Gemeindeamt Guntramsdorf überraschend behauptet habe, "nicht gewusst zu haben, dass sie auf der Wahlliste der FPÖ Guntramsdorf stehe und eine notwendige Kandidatenerklärung niemals unterschrieben zu haben". Daraufhin seien Erhebungen in Richtung Verbreitung falscher Nachrichten bei einer Wahl und Urkundenfälschung aufgenommen worden.

   Höbart habe durch Vorlage von Dokumenten zweifelsfrei belegen können, dass die Kandidatin die Unwahrheit behaupte, da sie sehr wohl von einer Kandidatur auf der FPÖ-Wahlliste gewusst und sich sogar noch schriftlich zuvor bereit erklärt habe, ihr Kandidatenerklärungsdokument "noch einmal zu unterschreiben", als dieses im Trubel der letzten Vorbereitungen vor Fristablauf plötzlich nicht mehr auffindbar gewesen sei. Mit diesen Belegen von der Behörde konfrontiert, habe die Kandidatin ihre Aussagen widerrufen und sei daraufhin gerichtlich wegen falscher Zeugenaussage belangt worden. Die NÖ Freiheitlichen hielten außerdem fest, dass die Unterschrift auf der beim Gemeindeamt abgegebenen Kandidatenerklärung offensichtlich tatsächlich nicht von der Frau stamme, aber - wie ein vom Gericht beauftragter Gutachter festgestellt habe - auch nicht dezidiert Höbart zuordenbar sei.“

Voraussetzung für eine Diversion ist es, dass ihr keine generalpräventiven Überlegungen entgegenstehen. Darunter versteht man, dass eine Verurteilung andere abschrecken und „die Rechtstreue“ stärken soll. Im Licht der Schlampereien bei der Bundespräsidentenwahl – vor allem der dort angelegten Strenge und Genauigkeit des Verfassungsgerichtshofs – so wie vieler anderer ähnlicher Fälle (ein anderer Gemeinderat hatte zum Beispiel FPÖ-Unterstützungserklärungen für andere unterschrieben) sind die von der Justiz in diesem Zusammenhang getroffenen Abwägungen nur schwer nachvollziehbar.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1)    Ist es zutreffend, dass die zuständige Staatsanwaltschaft bereits einen Strafantrag in dieser Angelegenheit gegen Christian Höbart erhoben hatte?

2)    Wie lauteten die maßgeblichen Ermittlungsergebnisse, welche zur Erhebung dieses Strafantrages geführt hatten?

3)    War nach den Ergebnissen des Ermittlungsverfahrens davon auszugehen, dass die Unterschrift auf der Zustimmungserklärung zur Kandidatur der Betroffenen gefälscht war?

4)    Gegen wen richtete sich dieser Verdacht?

5)    Wann hat das Bezirksgericht dem Angeklagten die Beendigung des Strafverfahrens im Wege der Diversion angeboten?

6)    Hat die Staatsanwaltschaft dagegen Beschwerde erhoben?

7)    Wenn nein, wieso wurde im gegenständlichen Fall von der Staatsanwaltschaft das Vorliegen von die Diversion ausschließenden generalpräventiven Gründen verneint, obwohl sich ähnlich gelagerte Fälle aktuell häufen dürften und es insbesondere im Zusammenhang mit der Bundespräsidentenwahl zu massiven Schlampereien gekommen ist?

8)    Wenn ja, wann wurde über die Beschwerde entschieden?

9)    Laut Medienberichten sei auch ein Verfahren gegen die betroffene Kandidatin wegen des Vorwurfs der falschen Zeugenaussage angestrengt worden. Ist dies zutreffend und in welchem Stand befindet sich gegebenenfalls dieses Verfahren?