11417/J XXV. GP

Eingelangt am 17.01.2017
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Anfrage

 

der Abgeordneten Georg Willi, Freundinnen und Freunde an den Bundesminister für Inneres

betreffend Kostentragung für Flüchtlings-Transportleistungen

 

Im Zusammenhang mit den Flüchtlingsbewegungen durch Österreich insbesondere im Herbst 2015 wurden von österreichischen Verkehrsunternehmen mehrere hunderttausend Flüchtlinge transportiert. So war bei der Präsentation der ÖBB-Bilanz für 2015 im April 2016 seitens des damaligen Konzernchefs und nunmehrigen Bundeskanzlers allein für die ÖBB von knapp 300.000 beförderten Personen, 674 Sonderzügen und 1.335 Bussen die Rede. Die Gesamtkosten betrugen demzufolge allein für die ÖBB rund 15 Mio Euro.

Auch seitens anderer Eisenbahnverkehrsunternehmen sowie Busunternehmen fanden solche Transportleistungen im Auftrag der Behörden in erheblichem Umfang statt.

 

Offiziellen und öffentlich zugänglichen Angaben zufolge handelte es sich bei Schaffung und Bereitstellung ausreichender Transportmöglichkeiten um im Zuge einer Notsituation ergriffene staatliche Handlungen in sachlichem Zusammenhang mit den Vollzugskompetenzen des Bundes gemäß Art. 10 Abs 1 Z 3 und Art. 10 Abs 1 Z 7 der Bundes-Verfassung. Konkret handelte es sich insbesondere um Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Ordnung an öffentlichen Orten im Sinne von § 27 SPG, wobei dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz entsprechend der Einsatz staatlicher Mittel der Situation angepasst zu erfolgen hatte und auch entsprechend erfolgte.

Diese Positionen wurden so in Stellungnahmen des Bundeskanzleramts-Verfassungsdienstes sowie der Rechtssektion des Bundesministeriums für Inneres in Abstimmung mit dem BKA-VD ausgeführt, die vom Ministerrat am 29.9.2015 zur Kenntnis genommen wurden.

 

Die beiden erwähnten Vollzugskompetenzen des Bundes fallen gemäß Bundesministeriengesetz – vergleiche insbesondere Teil 2 Abschnitt H der Anlage zu § 2 BMG - in den Vollzugsbereich des BMI.


Gemäß § 2 des Finanz-Verfassungsgesetzes 1948 tragen der Bund und die sonstigen Gebietskörperschaften, soweit die Gesetzgebung nichts anderes vorsieht, den Aufwand, der sich aus der Besorgung ihrer Aufgaben ergibt.

Somit ist die Tragung der Kosten des Bundes für die angeführten Flüchtlings-Transportleistungen dem Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Inneres zuzurechnen.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1)    In welcher Gesamthöhe hat das Bundesministerium für Inneres die Kostentragung für Transportleistungen der ÖBB im Zusammenhang mit den Flüchtlingsbewegungen übernommen?

2)    Wann und - falls zutreffend – in welchen Raten hat das Bundesministerium für Inneres diese Kosten für Flüchtlings-Transportleistungen der ÖBB konkret übernommen? Bitte um Angabe der Höhe und des Datums der jeweiligen Zahlung(en).

3)    Wann wurden die in Frage 2 angesprochenen Kosten in Rechnung gestellt?

4)    In welcher Gesamthöhe hat das Bundesministerium für Inneres die Kostentragung für Transportleistungen anderer Eisenbahnverkehrsunternehmen wie zB der WESTbahn im Zusammenhang mit den Flüchtlingsbewegungen übernommen?

5)    Wann und - falls zutreffend – in welchen Raten hat das Bundesministerium für Inneres diese Kosten für Flüchtlings-Transportleistungen anderer Eisenbahnverkehrsunternehmen wie zB der WESTbahn konkret übernommen? Bitte um Angabe der Höhe und des Datums der jeweiligen Zahlung(en).

6)    Wann wurden die in Frage 5 angesprochenen Kosten in Rechnung gestellt?

7)    In welcher Gesamthöhe hat das Bundesministerium für Inneres die Kostentragung für Transportleistungen von Busunternehmen (ohne ÖBB) im Zusammenhang mit den Flüchtlingsbewegungen übernommen?

8)    Wann und - falls zutreffend – in welchen Raten hat das Bundesministerium für Inneres diese Kosten für Flüchtlings-Transportleistungen von Busunternehmen (ohne ÖBB) konkret übernommen? Bitte um Angabe der Höhe und des Datums der jeweiligen Zahlung(en).

9)    Wann wurden die in Frage 8 angesprochenen Kosten in Rechnung gestellt?

10) Falls Zahlungen zu im Sinne der Fragen 1, 4 oder 7 in Rechnung gestellten Transportleistungen noch nicht erfolgt sein sollten: Welche, und warum nicht?