11425/J XXV. GP

Eingelangt am 18.01.2017
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Anfrage

 

der Abgeordneten Josef Schellhorn, Kollegin und Kollegen

an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft

betreffend fehlende Zahlen der Wirtschaftskammerfinanzierung

In der Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage (Nr. 7603/J) in Verbindung mit (Nr. 3384/J) wurden die Einnahmen über die Grundumlage, Kammerumlage I und Kammerumlage II in den einzelnen Landeskammern im Zeitraum 2003-2013 je Kammer und Einnahmequelle aufgelistet.

In Bezug auf die Grundumlage ergeben sich Nachfragen über die Einkünfte einzelner Landeskammern, die entweder nicht angegeben oder zum Teil mit „0“ beziffert sind. In Kärnten, Niederösterreich und Oberösterreich sind die Einnahmen aus der Grundumlage von 2011-2013 mit „0“ beziffert. Im Burgenland sind die Posten für 2012 und 2013 nicht ausgewiesen.

Für Salzburg und Vorarlberg sind die Angaben vollständig. Für die Steiermark sind die Einnahmen im Jahr 2011 mit „0“ beziffert, davor und danach vollständig und korrekt angegeben. Um die finanzielle Situation und Entwicklung der Wirtschaftskammern besser einschätzen zu können, ist ein vollständiger Überblick über die Zahlungsströme der Wirtschaftskammern notwendig.

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehende

Anfrage:

 

1.    Worin besteht der Unterschied und die jeweilige Bedeutung der mit „0“ bezifferten oder nicht angegebenen Einkünfte aus der Grundumlage, aus der Anfragebeantwortung (Nr. 3384/J) des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft?

2.    Sind die oben genannten (mit „0“ beziffert oder nicht angegebenen Einkünfte) nicht bekannt?

a.    Wenn ja, aus welchem Grund?

3.    Wie hoch sind die Einnahmen aus der Kammerumlage der einzelnen Wirtschaftskammern in den bisher nicht ausgewiesenen Jahren?

4.    Wie hoch sind die Einnahmen der Wirtschaftskammern in den Jahren 2015 und 2016 (bezogen auf alle Einnahmeposten)?