11435/J XXV. GP

Eingelangt am 19.01.2017
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

des Abgeordneten Jarolim, Genossinnen & Genossen

an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technik

betreffend

Handlungsbedarf angesichts zunehmender Brutalisierung und enthemmter Gewaltorgien vereinzelter Jäger und deren allfällige Unzuverlässigkeit zum Lenken von Kraftfahrzeugen

Vermehrt konnte eine geschockte Öffentlichkeit in der letzten Zeit angesichts erheblichen Medieninteresses von völlig unhaltbaren Zuständen und Verhaltensweisen in jedenfalls kleinen Teilen der Österreichs Jägerschaft erfahren. So kommt es immer wieder zu auch weidmännisch nicht hinnehmbaren Aktivitäten von Menschen, welche ganz offensichtlich vor allem das Töten von Lebewesen ohne jeden Bezug auf ethische Standards der Jägerschaft als Ziel verfolgen.

Einrichtungen wie „Jagdgatter“ - eine Österreichische Spezialität -, in welchen oft extra zuvor herbeigeschaffte „Wildtiere“ ohne jede Chance zur Flucht auf kleinen umzäunten Flächen auf qualvolle Weise gehetzt um zumeist auch durch - gelinde gesagt - mäßig begabte „Jäger“ abgeschlachtet zu werden, tragen erheblich zur Brutalisierung und völlig enthemmten „Spaßfindung“ am Töten bei. Namhafte medizinische Spezialisten befürchten in diesem Zusammenhang eine „Konditionierung“ von hinsichtlich Gewaltbereitschaft bedenklicher Persönlichkeiten auf die Anwendung von Gewalt als Lösungsmittel an sich. So kann das gezielte Töten von Lebewesen des Tötens wegen zu einem erheblichen Aufbau von Gewaltbereitschaft der gesamten Umwelt und daher auch Mitmenschen gegenüber führen.

Zuletzt ist es in dem im gegenständlichen Zusammenhang sattsam bekannten Luising anlässlich einer der berüchtigten „Veranstaltungen“ des Herrn Mensdorff-Pouilly zu einem ebenso grausamen wie exemplarisch alarmierenden Vorfall gekommen: Bei einer Treibjagd auf Wildschweine wurde eine für geübte Augen als trächtig erkennbare Bache (Wildschweinmutter) erschossen und im Anschluss derart aufgeschlitzt, dass die getragenen Frischlinge lebend aus dem Bauch krochen, wo sie sie hilflos im Schnee verendend zurückgelassen wurden.

Bei dieser an Grausamkeit und Rücksichtslosigkeit kaum mehr zu überbietenden Tat, wird augenscheinlich, dass es in der Jägerschaft Menschen gibt, deren bloßer Spaß am Töten in unerträglicher Weise ausgelebt wird.


Es stellt sich daher die Frage, wie Menschen, die Lebewesen aus Lust heraus töten und dann ausweiden, um die Frischlinge erfrierend im Schnee zurückzulassen, mit dem Rest ihrer Umwelt interagieren. Gerade im Verkehr muss in zunehmendem Ausmaße Gewaltbereitschaft festgestellt werden, etwa in einem derart rücksichtslosen Fahrverhalten, dass nicht selten nur durch größte Umsicht derartigen gewaltbereiten Menschen und deren zumeist nicht zu kleinen Fahrzeugen gegenüber zumindest verletzungsgefährdende Vorfälle durch die potentiellen Opfer selbst verhindert werden können.

Experten raten in derartigen Fällen, die offenkundige Lust am Ausleben von Gewalt und am Töten von Lebewesen dahingehend medizinisch zu untersuchen, ob bei derart auffälligen Personen die für das Lenken von Fahrzeugen und die allgemeine Sicherheitslage notwendige Verlässlichkeit im Sinne des Führerscheingesetzte überhaupt noch vorliegt.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technik folgende

Anfrage:

1.    Bei solch schweren Verstößen gegen die Jagdethik muss es für die Jäger neben den Entzug des Jagscheins auch eine weitergehende Strafe geben. Gibt es eine gesetzliche Möglichkeit diesen Jägern beispielsweise den Führerschein zu entziehen, um eine abschreckende Bestrafung zu gewährleisten?

1.1.  Wenn ja, welche?

1.2.  Wenn nein - plant das Ministerium eine Überprüfungsmöglichkeit dahingehend?

2.    Gibt es Erhebungen, ob Mitglieder in Jagdverbänden häufiger in Verkehrsunfälle verwickelt sind?