11440/J XXV. GP

Eingelangt am 20.01.2017
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Anfrage

 

der Abgeordneten Karl Öllinger, Freundinnen und Freunde an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

betreffend Ungereimtheiten bei der Stiftung für den VLÖ

BEGRÜNDUNG

 

In der Sitzung des Nationalrates vom 15.12. 2016 wurde durch eine Novelle zum VLÖ-G (Bundesgesetz über die Gewährung einer Bundeszuwendung an den Verband der Volksdeutschen Landsmannschaften Österreichs) beschlossen, dass der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz im Einvernehmen mit dem Finanzminister „erforderlichenfalls“ die jährlichen Veranlagungserträgnisse mit einer zusätzlichen Förderung erhöhen kann.

Nach unseren Informationen ist dabei eine jährliche Förderung von knapp 300.000 Euro angedacht. Der Förderwerber VLÖ hat zuvor eine Wirtschaftsprüferbestätigung „über die zuletzt geprüfte Veranlagung vorzulegen“ und wird außerdem dazu verpflichtet, Organen des Bundes „ die erforderlichen Auskünfte zu erteilen sowie Einsicht in die Bücher und Belege und Besichtigungen an Ort und Stelle zu gestatten“.

Bei den Beratungen über die Gesetzesnovelle im Sozialausschuss wurden keine konkreten Zahlen genannt, wie sich die Erträgnisse der Stiftung im Vergleich zu den Aufwendungen bzw. sonstigen Einnahmen des VLÖ entwickelt haben. Die Zustimmung der Mehrheit der Abgeordneten war quasi eine Blanko-Ermächtigung.

Nun sind uns aber in den letzten Wochen Informationen zugegangen, die eine genaue Prüfung der bzw. Auskünfte über die Stiftungsgebarung notwendig machen.

Nach den uns vorliegenden Informationen hat die Stiftung der deutschsprachigen Heimatvertriebenen aus dem Sudeten-, Karpaten- und Donauraum im Jahr 2013 in Klosterneuburg, Grabmandlgasse eine sehr geräumige Immobilie samt Grundstück um den Preis von 870.000 Euro erworben, für die der Generalsekretär des VLÖ, Ing. Norbert Kapeller, das Miet- und auch ein Vorkaufsrecht haben soll.


Das Online-Telefonbuch von Herold nennt für diese Adresse auch noch die Firma „Selbstschutz e.U.“, die im Eigentum des VLÖ-Generalsekretärs Kapeller steht, aber laut Firmenregister ihren Firmensitz an einer anderen Adresse hat, nämlich in der Steingasse 25, 1030 Wien, wo auch das „Haus der Heimat“ des VLÖ seinen Sitz hat.

Nun hat der Bund mit seiner Mittelzuwendung im VLÖ-G zwar ausdrücklich den Betrieb des Begegnungszentrums Haus der Heimat ermöglichen wollen, nicht aber die Förderung des privaten Sicherheitsunternehmens „Selbstschutz e.U.“.

Die Vermengung oder Verwechslung von privaten und geschäftlichen Interessen einerseits und den Interessen des Bundes bzw. auch des VLÖ muss auch deshalb angenommen werden, weil die Telefonnummern (inkl. Klappennummer) des VLÖ-Generalsekretärs ident sind mit den Nummern, die auf der Homepage der Firma „Selbstschutz e.U.“ angegeben werden. Sogar die Handy-Nummer teilen sich der Generalsekretär des VLÖ und die Firma „Selbstschutz e.U.“.

Teilen sie sich auch die Kosten? Wer zahlt die Miete für die Immobilie in Klosterneuburg? Wer zahlt die Miet- und Betriebskosten für den Firmensitz von „Selbstschutz e.U.“ in der Steingasse? Wie passt der Erwerb der Immobilie zum Veranlagungsportefeuille der Stiftung? Gibt es dafür eine Bestätigung der Wirtschaftsprüfer? Was wussten Sie zum Zeitpunkt der Gesetzesnovelle über die Gebarung der Stiftung bzw. ihren Erwerb der Immobilie in Klosterneuburg zum Zweck des Wohnens für den VLÖ-Generalsekretärs? 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1). Wer ist aktuell bzw. war Stiftungsprüfer für die genannte Stiftung und von wem wurde der Stiftungsprüfer bestellt?

2). Welcher Jahresabschluss der Stiftung bzw. Lagebericht wurde zuletzt geprüft? Mit welchem Ergebnis?

3).Entsprechen die Zuwendungen der Stiftung an den VLÖ dem Stiftungszweck?

4). Wurde die Veranlagung von Stiftungsgeldern zum Zweck des Erwerbs einer repräsentativen Immobilie für Wohnzwecke des Generalsekretärs vom Stiftungsprüfer bewertet oder empfohlen?

5). Wurde eine marktübliche Miete für die Immobilie in Klosterneuburg durch den VLÖ mit dem Generalsekretär des VLÖ vereinbart? Wenn ja, in welcher Höhe? Wenn nein, warum nicht?

6). Wurde eine marktübliche Miete für die Überlassung von Büroräumlichkeiten an das Unternehmen „Selbstschutz e.U.“ in der Steingasse vereinbart? Wenn ja, in welcher Höhe? Wenn nein, warum nicht?


7). Hat der Generalsekretär des VLÖ an Beschlüssen des VLÖ,

a) die Vermietung in Klosterneuburg

b) die Büroräumlichkeiten für die Firma „Selbstschutz e.U.“ im „Haus der Heimat“ betreffend, mitgewirkt?

8). Welche Erträge erzielte der VLÖ

a) bislang aus der Vermietung der Immobilie in Klosterneuburg jährlich (Aufwendungen abgerechnet oder dargestellt)

b) bislang jährlich aus der Vermietung von Büroräumlichkeiten im „Haus der Heimat“ an das Sicherheitsunternehmen „Selbstschutz e.U.“ (Aufwendungen abgerechnet oder dargestellt)?

9). Wie werden im Detail die Aufwendungen für den Bürobetrieb der Firma „Selbstschutz e.U.“ im „Haus der Heimat“ zwischen VLÖ und der Firma getrennt bzw. geregelt?

10). Gibt es eine Vereinbarung mit dem Generalsekretär des VLÖ, die ihm das Vorkaufsrecht für die Immobilie in Klosterneuburg verspricht?

11). Halten Sie es mit den gesetzlichen Bestimmungen für die Förderung des „Hauses der Heimat“ bzw. des VLÖ für vereinbar, wenn es keine erkennbare Abgrenzung zwischen den Aufwendungen gemeinnütziger Einrichtungen wie des VLÖ und anderer angeschlossener Vereine und eines Privatunternehmens gibt, das durch seinen Eigentümer in mehrfacher Hinsicht mit dem gemeinnützigen Verein verbunden ist?

12). Wurde in den Gesprächen zwischen BMASK und VLÖ-Vorstand bzw. Stiftungsvorstand ein konkreter Betrag für die Förderung 2017 genannt bzw. vereinbart? Wenn ja, wie hoch soll der Betrag sein?

13). Wurde das Finanzministerium über die hier geschilderten Fakten bzw. über die Vorgängen informiert?

14). Welche Konsequenzen ziehen Sie aus den beschriebenen Fakten bzw. Unvereinbarkeiten?