11441/J XXV. GP

Eingelangt am 20.01.2017
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Anfrage

 

der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kollegin und Kollegen

an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

betreffend Vermögen der Bauarbeiter- Urlaubs- und Abfertigungskasse

 

Über die Gebarung der Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse ist relativ wenig bekannt. Genauso wenig ist bekannt, wie sich das Vermögen der BUAK entwickelt hat. Dass die BUAK über entsprechendes Vermögen verfügt, ergibt sich daraus, dass Gebarungsüberschüsse explizit im Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz erwähnt sind und zumindest in § 19 BUAG rudimentär darauf eingegangen wird, wie eine Vermögensveranlagung zu funktionieren hat:

(4) Die zur Veranlagung verfügbaren Vermögensbestände der Urlaubs- und Abfertigungskasse sind zinsenbringend sowie in einer den Vorschriften über die Veranlagung von Mündelgeld entsprechenden Art und Weise anzulegen, soweit Abs. 5 nicht anderes bestimmt.

(5) Abweichend von Abs. 4 darf eine Veranlagung in folgenden Vermögensgegenständen erfolgen:

1.in verzinslichen Wertpapieren, die in Euro von Mitgliedstaaten des EWR begeben wurden, oder

2.in auf Euro lautenden Einlagen bei inländischen Kreditinstituten,

deren Bonität als zweifelsfrei vorhanden erachtet wird. Für die Beurteilung der Bonität können Mindest-Ratings der vom Markt anerkannten Rating-Agenturen herangezogen werden. Veranlagungen in Aktien und Aktienfonds sind nicht zulässig.

Abgesehen davon scheint es keinerlei Vorgaben zu geben. Vorgaben wären allerdings vor allem im Hinblick auf die maximale Höhe des Vermögens angebracht. Zudem wäre es notwendig, Vorgaben zu geben, was beim Erreichen einer bestimmten Höhe des Vermögen zu geschehen hat, wie beispielsweise ein Beitragsentlastung der Bauunternehmen durch Senkung der Zuschläge.

Gerade im Sachbereich des Überbrückungsgeldes können gem. § 13o Abs. 3 BUAG jährlich Überschüsse von bis zur Hälfte der jährlichen Auszahlungen als finanzielle Reserven aufgebaut werden. Diese Bestimmung zeigt eindeutig, dass die Möglichkeit besteht, in einem enormen Ausmaß Vermögen anzuhäufen, dass weder einen Zweck noch Ziel verfolgt.

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehende

Anfrage:

1.    Wie hoch waren die gesamten Reinvermögenswerte in den Jahren 2006-2016 der Bauarbeiter- Urlaubs- und Abfertigungskasse? (Aufgeschlüsselt jährlich, insgesamt und einzeln für alle Sachbereiche)

2.    Wie hoch waren die gesamten Finanzvermögenswerte in den Jahren 2006-2016 der Bauarbeiter- Urlaubs- und Abfertigungskasse? (Aufgeschlüsselt jährlich, insgesamt und einzeln für alle Sachbereiche)

3.    Wie hoch waren die Vermögenswerte von Wertpapieren in den Jahren 2006-2016 der Bauarbeiter- Urlaubs- und Abfertigungskasse? (Aufgeschlüsselt jährlich, insgesamt und einzeln für alle Sachbereiche)

4.    Nach welchen Grundsätzen erfolgt die Bewertung des Wertpapiervermögens?

5.    Werden die Vermögenswerte von Wertpapieren gem. Frage 3 bereits bei den Rein- bzw. Finanzvermögenswerten bzgl. Frage 1 und 2 mit einbezogen?

6.    Wenn ja, wo und in welcher Höhe?

7.    Wie hoch waren die offenen Darlehen in den Jahren 2006-2016 der Bauarbeiter- Urlaubs- und Abfertigungskasse? (BUAK als Kreditor; aufgeschlüsselt jährlich, insgesamt und einzeln für alle Sachbereiche)

8.    Werden die offenen Darlehnen gem. Frage 6 bereits bei den Rein- bzw. Finanzvermögenswerten bzgl. Frage 1 und 2 mit einbezogen?

9.    Wenn ja, wo und in welcher Höhe?

10. Wie hoch waren die Bestände der Geldeinlagen in den Jahren 2006-2016 der Bauarbeiter- Urlaubs- und Abfertigungskasse? (Aufgeschlüsselt jährlich, insgesamt und einzeln für alle Sachbereiche)

11. Werden die Bestände der Geldeinlagen gem. Frage 9 bereits bei den Rein- bzw. Finanzvermögenswerten bzgl. Frage 1 und 2 mit einbezogen?

12. Wenn ja, wo und in welcher Höhe?

13. Wie hoch waren die Vermögenswerte von Haus- und Grundbesitz in den Jahren 2006-2016 der Bauarbeiter- Urlaubs- und Abfertigungskasse? (Aufgeschlüsselt jährlich, insgesamt und einzeln für alle Sachbereiche)

14. Werden die Vermögenswerte von Haus- und Grundbesitz gem. Frage 12 bei den Rein- bzw. Finanzvermögenswerten bzgl. Frage 1 und 2 mit einbezogen?

15. Wenn ja, wo und in welcher Höhe?

16. Welche Ziele werden mit der Anhäufung von Vermögen von der Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse verfolgt?

17. Gibt es Vorgaben von Seiten des Ministeriums oder von anderen Aufsichtsbehörden, die das Vermögensmanagement der Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse über den § 19 Abs. 4 und 5 BUAG hinaus, insbesondere im Hinblick auf den Zweck der Vermögensbildung und Mittelverwendung, regeln?

18. Wenn ja, wie sehen diese Vorgaben konkret aus?

19. Wenn nein, weshalb nicht?

20. Wenn nein, wie kann die Aufsichtspflicht des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz umfassend wahrgenommen werden?

21. Wenn nein, wie überprüft das BMASK die Zweckmäßigkeit der Mittelverwendung in Bezug auf das Vermögen?

22. Gibt es Obergrenzen für Vermögensbestände der Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse?

23. Wenn ja, wie sehen dies aus?

24. Wenn nein, weshalb nicht?