11447/J XXV. GP

Eingelangt am 24.01.2017
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Hermann Brückl

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Strafregisterinformationsaustausch

 

Seit 2012 ist das EDV-System ECRIS (Europäisches Strafregisterinformationssystem) im Einsatz. Dadurch wird der Informationsaustausch über ergangene Strafurteile zwischen den europäischen Mitgliedstaaten ermöglicht. Die Strafregisterdaten sind dabei weiterhin dezentral in den mitgliedstaatlichen Datenbanken gespeichert und werden erst auf Ersuchen hin in elektronischer Form ausgetauscht.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Inneres folgende

 

Anfrage:

 

1.    Wie viele Ersuchen von EU-Mitgliedsstaaten um Übermittlung einer Auskunft aus dem Strafregister sind in den letzten drei Jahren in Österreich eingelangt (aufgeschlüsselt auf Mitgliedstaaten)?

2.    Wie und durch welche Organe wird sichergestellt, dass die übermittelten Daten tatsächlich nur für die Zwecke des Strafverfahrens verwendet werden, für das das Ersuchen gestellt wurde?

3.    Wie viele Ersuchen um Übermittlung einer Auskunft aus dem Strafregister anderer EU-Mitgliedstaaten hat Österreich in den letzten drei Jahren gestellt (aufgeschlüsselt auf Mitgliedstaaten)?

4.    Sind ihrem Ressort in den letzten drei Jahren Fälle bekannt geworden, dass personenbezogene Daten in diesem Zusammenhang zweckwidrig verwendet wurden?

5.    Wenn ja, wie viele und wie wurde darauf reagiert?