11452/J XXV. GP
Eingelangt am 24.01.2017
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
des Abgeordneten Hafenecker, Dr. Rosenkranz
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für Inneres
betreffend verschwunden bzw. untergetauchte Asylwerber in Niederösterreich
Wie Medienberichten zu entnehmen ist, sind immer wieder Asylwerber nicht mehr in ihren Unterkünften auffindbar, ihr Aufenthaltsort weder den Quartiergebern noch den Behörden bekannt und damit „verschwunden“. Die Ursachen hiefür sind vielfältig und reichen von der Erwartung eines negativen Asylbescheides und dem damit verbundenen Verlust einer aufrechten Aufenthaltsberechtigung über die Verhinderung einer bevorstehenden Abschiebung bis hin zur Behinderung einer allfälligen Strafverfolgung infolge eines begangenen Delikts oder auch die bloße, rechtswidrige Weiterreise in einen dem Belieben des betreffenden Asylwerbers entsprechenden Staat. Da auch im Bundesland Niederösterreich zigtausende Asylwerber untergebracht wurden, ist gegenüber den Bürgern in dieser Thematik höchste Transparenz an den Tag zu legen.
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Inneres folgende
Anfrage
1. Wie viele in Niederösterreich untergebrachte Asylwerber haben sich im Jahr 2016 dem Verfahren entzogen, also sind „untergetaucht“, aufgegliedert auf die einzelnen Unterbringungsbezirke in Niederösterreich?
2. Wie viele Asylwerber sind im Jahr 2016 in Niederösterreich, nachdem ein negativer Asylbescheid ausgestellt wurde, „untergetaucht“ bzw. „verschwunden“, aufgegliedert auf die einzelnen Unterbringungsbezirke in Niederösterreich?
3. Gegen wie viele dieser Asylwerber bestand vor oder nach ihrem „Verschwinden“ der Verdacht, eine Straftat begangen zu haben, bzw. wurden entsprechende Verfahren eingeleitet?