11458/J XXV. GP

Eingelangt am 24.01.2017
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ANFRAGE

 

 

des Abgeordneten Dr. Andreas F. Karlsböck und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft

betreffend neue technikbedingte Schwindelmöglichkeiten bei Prüfungen und deren Begegnung

 

Die Annullierung einer Pädagogik-Prüfung an der Universität Salzburg, von der die „Salzburger Nachrichten“ vom 15.12.2016 berichteten[1], wirft über den Einzelfall hinausgehende Fragen auf.

 

Rund 100 Studierende hatten im Oktober 2016 an der Universität Salzburg eine Pädagogik-Prüfung bei Professor Günter Haider absolviert, die letzterer nicht beurteilte, weil er erfahren habe, dass in einer Facebook-Gruppe Fragen veröffentlicht worden seien. Während der Professor dies als Schwindelversuch wertete, verteidigte die ÖH die Vorgangsweise. Studierende hätten sich schon immer über Prüfungsstoff ausgetauscht, heute geschehe dies eben online. „Die Prüfungsleistung von über hundert Studierenden nicht zu beurteilen und ihnen öffentlich rechtswidriges Verhalten zu unterstellen, [sei] völlig inakzeptabel." Dem schloss sich der Salzburger Vizerektor für Lehre, Erich Müller, weitgehend an. Die Weitergabe von Prüfungsfragen sei völlig legal. Prüfungsfragen dürften weitergegeben werden, aber keine Antworten während der Prüfung. Auch das Fotografieren während der Prüfung sei nicht inkorrekt. Die Frage sei aber, ob der Fall – wie von Günter Haider behauptet – ein Schwindelversuch gewesen sei, weil die Prüfungsfragen systematisch fotografiert worden seien.

 

Mittlerweile wurden bereits zwei neue Prüfungen durchgeführt. Kein Student soll irgendeinen Nachteil gehabt haben. Es habe Einvernehmen mit der Rechtsabteilung der Uni gegeben und auch von Studienrichtungsvertretung oder Curricularkommission seien keine Einwände erhoben worden. Dennoch wirft der Fall grundsätzliche Fragen auf, die mit den gestiegenen Schwindelmöglichkeiten durch neue technische Möglichkeiten zusammenhängen.

 

Die unterfertigten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft folgende


Anfrage

 

1.      Ist Ihnen der oben geschilderte Fall bekannt?

2.      Wenn ja, werden Sie im Rahmen Ihrer Aufsichtspflicht aus diesem Präzedenzfall Konsequenzen ziehen, um den potentiellen Möglichkeiten von Prüfungsschwindel besser zu begegnen?

3.      Werden Sie insbesondere darauf einwirken, dass die Verwendung von Mobiltelefonen während Prüfungen eingeschränkt oder verboten wird?

4.      Zu welchen Ergebnissen ist die mit dem Fall befasste Arbeitsgruppe "Qualitätsentwicklung Lehre" an der Universität Salburg gekommen bzw. was schlägt sie vor?

5.      Ist der Rechtsstreit an der Universität Salzburg, der aus der restriktiven Sichtweise des Prüfers und der eher lockeren Interpretation des Falles durch den Vizerektor für Lehre und der ÖH resultierte, tatsächlich beendet?

6.      Wenn nein, wo liegen die rechtliche Probleme?

7.      Wird der Begegnung von Prüfungsschwindel durch neue technische Möglichkeiten auch in Ihrem Ressort Beachtung geschenkt, und wenn ja, inwiefern?

 



[1] http://www.heute.at/news/welt/OEsterreichs-Botschafter-in-Berlin-tauft-wegen-Muslime-Lebkuchen-um;art23661,1380551